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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Paragraf 219a StGB abschaffen

zu Drs. 21/11248

Die Ärztin Kristina Hänel wurde am 24. November 2017 auf Grundlage des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches vor dem Landgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie hatte auf der Webseite ihrer Praxis unter den angebotenen Leistungen auch Schwangerschaftsabbrüche angeführt. Vom Gericht wurde ihr deshalb vorgeworfen, gegen das in §219a festgehaltene Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche verstoßen zu haben. Das Urteil zeigt, dass der Paragraf längst obsolet ist.
Nach §219a StGB macht sich strafbar, wer öffentlich die "Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs [...] anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt.". Den Ärztinnen und Ärzten drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen. Dieser Paragraf wird von Abtreibungsgegnerinnen und - gegnern und so genannten "Lebensschützern" ausgenutzt, um Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, einzuschüchtern oder zu kriminalisieren. Mit Strafverfahren nach §219a StGB wird der Anspruch von Patientinnen und Patienten auf Informationen über das Leistungsspektrum von Ärztinnen und Ärzten missachtet. Dies ist aber Grundlage dafür, dass Frauen von ihrem Recht auf freie Wahl der Ärztin oder des Arztes nach § 76 SGB V überhaupt sinnvoll Gebrauch machen können.
Nach dem Fall von Kristina Hänel hat es eine große Welle der Solidaritätsbekundung gegeben, die die längst notwendige Reform einfordert. Wir unterstützen daher den Vorstoß des Senats im Bundesrat zur Abschaffung des §219a StGB.
Schwangerschaftsabbrüche sind nach dem jetzt geltenden Gesetz unter bestimmten Bedingungen explizit straffrei. Ärztinnen und Ärzte müssen dann aber auch sachlich über die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruches informieren und darauf hinweisen können, dass sie diese medizinische Dienstleistung anbieten. Ebenso sollten diese Informationen für Frauen - etwa im Internet - frei zugänglich sein. Frauen sollen das Recht haben, sich im Internet über kompetente Ärztinnen und Ärzte in ihrer Nähe zu informieren, da andernfalls das Recht auf freie Arztwahl praktisch ausgehebelt wird. Frauen müssen durch Beratungsstellen sowie Ärztinnen und Ärzte in ihrer Selbstbestimmung unterstützt und aufgeklärt, nicht aber bestraft oder bevormundet werden.
Aus diesen Gründen muss §219a abgeschafft werden. Jede Frau muss das Recht haben, sich selbstbestimmt für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden. Dies ist nur möglich, wenn sie sich auch entsprechend informieren kann. Frauen müssen einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen haben.

Die Bürgerschaft möge beschließen:
Die Bürgerschaft begrüßt die Unterstützung des Senats für die Bundesratsinitiative zur Abschaffung des §219a StGB. Die Bürgerschaft ist der Auffassung, dass das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung, Information und freie Ärztewahl zu stärken ist. Ärztinnen und Ärzte müssen die Möglichkeit haben, sachlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
12.01.2018
Drucksache: 21/

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch, Gert Kekstadt, Annegret Kerp-Esche, Gerhard Lein, Doris Müller, Jenspeter Rosenfeldt, Marc Schemmel, Isabella Vértes-Schütter, Sylvia Wowretzko



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