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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Wie ernst ist es dem Senat mit der UN-Behindertenrechtskonvention - Überprüfung der HmbBITVO (Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) rechtzeitig erfolgt?

In der Sachverständigenanhörung zur UN-Behindertenrechtskonvention im Sozialausschuss am 01.12.2009 wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass Gesetzes- und Verordnungslage in diesem Bereich oft gut, die konkrete Umsetzung jedoch häufig mangelhaft sei.
In der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik für behinderte Menschen vom 14.11.2006 wurde in § 5 (1) Folgeabschätzung festgelegt, dass die Verordnung "spätestens nach Ablauf von 3 Jahren nach ihrem Inkrafttreten durch die für die Grundsatzangelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik zuständige Behörde auf ihre Wirkung überprüft" wird. Ebenso wurde in der Verordnung zur barrierefreien Zugänglichkeitsmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen in Verwaltungsverfahren vom 14.11. 2006 in § 7 Folgenabschätzung verordnet, diese Verordnung spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten durch die zuständige Behörde auf ihre Wirkung zu überprüfen.

Ich frage deshalb den Senat:

1. Wurde die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik für behinderte Menschen seit ihrem Inkrafttreten auf ihre Wirkung überprüft?
a. Wenn ja, wann haben jeweils Überprüfungen in welchem Ausmaß stattgefunden?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Durch wen bzw. welche Einrichtung wurde die Überprüfung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik für behinderte Menschen jeweils durchgeführt?
3. Hat die für Grundsatzangelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik zuständige Behörde die für die Gestaltung der Angebote der Informationstechnik verantwortlichen Behörden und sonstigen Einrichtungen nach § b1 HmbBITVO seit Inkrafttreten aufgefordert, über Erfahrungen mit der Anwendung dieser Verordnung, insbesondere über Ausnahmefälle gemäß § 3 Absatz 2, zu berichten?
a. Wenn ja, wann und wie häufig?
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde die Verordnung zur barrierefreien Zugänglichkeitsmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen in Verwaltungsverfahren seit ihrem Inkrafttreten auf ihre Wirkung überprüft?
a. Wenn ja, wann haben jeweils Überprüfungen in welchem Ausmaß stattgefunden?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Wurden die Ergebnisse der jeweiligen Überprüfungen und Berichte veröffentlicht?
a. Wenn ja, wo?
b. Wenn nein, warum nicht?

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
04.12.2009
Drucksache: 19/4780

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch

Antwort des Senats



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