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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Einrichtung eines "Jugendzentrums zur Beratung jugendlicher Schwuler"

Im Koalitionsvertrag zwischen GAL und CDU heißt es:

"Nach Evaluation der bestehenden Beratungsangebote wird die Einrichtung eines Jugendzentrums zur Beratung jugendlicher Schwuler angestrebt."

Ich frage den Senat:

1. Hat die angekündigte Evaluation der bestehenden Angebote inzwischen stattgefunden?
2. Wie, von wem und in welchem Zeitraum wurde die Evaluation durchgeführt?
3. Welche Angebote wurden evaluiert?
4. Mit welchem methodischen Ansatz wurde die Evaluation jeweils durchgeführt?
5. Welche Kosten sind für die Evaluation angefallen?
6. Welche Ergebnisse hat die Evaluation erbracht? (Bitte beifügen)
7. Wie und wo sind die Ergebnisse der Evaluation veröffentlicht worden?
8. Liegen Konzepte Hamburger Einrichtungen und/oder Träger für die Umsetzung des Ziels eines "Jugendzentrums zur Beratung jugendlicher Schwuler" vor?
a. Wenn ja, von wem und mit welchem Inhalt?
b. Wenn ja, wie bewertet die zuständige Behörde diese?
9. Welche Angebote sind für jugendliche Transgender geplant?
10. Beabsichtigt der Senat bzw. die zuständige Behörde zusätzliche Mittel für die Einrichtung des Jugendzentrums zur Verfügung zu stellen?
a. Wenn ja, in welcher Höhe, ab wann, in welchen Haushaltstiteln und zu Lasten welcher anderer Haushaltstitel?
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Hat der Senat bzw. die zuständige Behörde bereits Überlegungen zum Standort des geplanten Jugendzentrums angestellt?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
12. Hält die zuständige Behörde nach Abschluss der Evaluation die Einrichtung eines Jugendzentrums für erforderlich?
a. Falls ja, wann soll dieses geschaffen werden und aus welchen Titeln soll es in welcher Höhe finanziert werden?
b. Falls nein, warum nicht?
13. Angebote für junge homo-, bi- und transgender Menschen fallen unter das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und somit in den Zuständigkeitsbereich des Landesjugendamtes, das in der Behörde für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz angesiedelt ist. Der Fachbereich gleichgeschlechtliche Lebensweisen ist jedoch mit Schaffung der Arbeitsstelle Vielfalt in die Justizbehörde gewechselt. Welche Behörde ist federführend mit der Angebotsentwicklung für homo- und bisexuelle sowie transgender Jugendliche befasst?
14. Wie wird die Fachaufsicht über die Angebote für junge homo-,bisexuelle und transgender Menschen organsiert?
15. Sind die Interessen von homo-, bisexuellen und transgender Jugendlichen in den Jugendhilfeausschüssen des Landes Hamburg sowie in den Bezirken vertreten?
a. Wenn ja, wie und durch wen?
b. Wenn nein, warum nicht?

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
04.01.2010
Drucksache: 19/4935

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch

Antwort des Senats



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