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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Aufklärung über Homosexualität an Schulen und in Einrichtungen der Jugendhilfe - Umsetzung auf gutem Weg? (4)

Die Bürgerschaft hat ausgehend von einer Initiative der SPD-Bürgerschaftsfraktion "Selbstbewusst anders - Informations- und Aufklärungskampagne über Homosexualität an Hamburger Schulen" (Drs. 18/6023) im Januar 2008 einstimmig ein Maßnahmenpaket zur Stärkung junger Menschen bei der Herausbildung ihrer sexuellen Identität beschlossen. (Drs. 18/7670). Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und GAL sah vor, diese Initiative weiterzuverfolgen.
Inzwischen sind seit dem Beschluss der Bürgerschaft zwei Jahre vergangen.
In den Antworten auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 19/568; Drs. 19/1551 Drs. 19/3157 und zuletzt Drs. 19/4180 vom 6. Oktober 2009 hat der Senat erklärt, dass er eine überbehördliche Arbeitsgruppe eingesetzt hat, die ursprünglich im 3. Quartal 2009 ein Handlungskonzept vorlegen sollte.
Mit der Umsetzung des Handlungskonzepts sollte bereits im Schuljahr 2009/2010 begonnen werden. Einzelne Module des Handlungskonzepts sollen als Pilotprojekte entwickelt, erprobt und geprüft werden.
In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 19/4180 vom 25.09.2009 kündigt der Senat dann ein Vorliegen des Handlungskonzepts erst für das 4. Quartal 2009 an.
Kurz nach Ende des 4. Quartals 2009 und kurz vor Ablauf des ersten Schulhalbjahres 2009/2010 frage ich den Senat erneut:

1. Liegt das Handlungskonzept inzwischen vor?
a. Wenn ja, bitte beifügen.
b. Welches sind die Kernbestandteile des Handlungskonzepts?
c. Wenn nein, warum nicht und wann ist damit zu rechnen?

2. Wann, wie und an welchen Schulen werden welche Module aus dem Handlungskonzept starten? (Bitte jeweils Ort und Zeitraum der Entwicklung, Erprobung und Prüfung angeben.)

3. In Drs. 19/1551 (zu Frage 4) erklärte der Senat, dass über die finanzielle Ausstattung des Handlungskonzepts erst nach dessen Fertigstellung entschieden werden könne. Stehen zur Verwirklichung des Handlungskonzepts finanzielle Mittel zur Verfügung?

a. Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchem Haushaltstitel jeweils?
b. Wenn ja, für welche Zwecke genau?
c. Wenn nein, warum nicht?

4. Laut Antwort des Senats auf Frage 4 in Drs. 19/4180 können zur Umsetzung des Handlungskonzeptes anteilig Mittel des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung genutzt werden. Wie hoch sind diese Mittel insgesamt und wie hoch kann anteilig darauf zurückgriffen werden?

5. Welche der im Beschluss der Bürgerschaft vom 23. Januar 2008 vorgesehen Maßnahmen (Drs. 18/7076) werden umgesetzt und welche nicht? (Bitte jeweils begründen.)

6. Laut Drs. 19/3883 soll der Arbeitsbereich "Gesundheitsförderung, Sexualerziehung und Gender" am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) personell verstärkt werden. Laut Antwort des Senats in Drs. 19/4180 sind jeweils 0,5 Stellenanteile für die Arbeitsfelder Gesundheitsförderung, Sexualpädagogik und Jungenarbeit vorgesehen. Wurde diese Verstärkung wie vorgesehen zum 2. Schulhalbjahr 2009/2010 wirksam? Und falls nicht, warum nicht und wann ist damit zu rechnen?

7. Liegt das Handlungskonzept "Geschlechtsspezifische Arbeit mit Jungen stärken", in dem auch Maßnahmen enthalten sein sollen, um durch interkulturelle Jungenarbeit die Entwicklung von Akzeptanz gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebensweisen bei männlichen Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu befördern, inzwischen vor?

a. Wenn ja, welche Maßnahmen zur Akzeptanzförderung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen sind vorgesehen?
b. Wenn nein, warum nicht?

8. War die Arbeitsstelle Vielfalt an der Erarbeitung des Handlungskonzepts zur Stärkung junger Menschen bei der Herausbildung ihrer sexuellen Identität beteiligt und wenn ja, wie und mit welchen Beiträgen?

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
13.01.2010
Drucksache: 19/5044

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch

Antwort des Senats



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