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GLEICHSTELLUNG

Gleiche Arbeit - gleicher Lohn

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Hotline für Opfer Häuslicher Gewalt / Stalking Hamburg (2)

Die Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 19/5461 vom 22.2.2010 gibt Anlass für Nachfragen.

Ich frage den Senat:
1. In der Antwort auf Frage 3 der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 19/5461 erklärt der Senat, dass der Bedarf an fremdsprachlicher Beratung vom Träger der Hotline statistisch nicht erfasst werde. Sieht sich der Senat bzw. die zuständige Behörde angesichts des Beratungsbedarfs von Migrantinnen und Migranten in der Lage, andere Angaben über die interkulturelle Kompetenz der Hotline zu machen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Ist die interkulturelle Kompetenz und Mehrsprachigkeit Bestandteil der Berichtspflicht der Hotline an die finanzierende Behörde?
a. Wenn ja, wie wird die interkulturelle Kompetenz nachgewiesen?
b. Wenn ja, wie wird die Mehrsprachigkeit des Angebots nachgewiesen?
c. Wenn nein, warum nicht?
3. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bzw. der zuständigen Behörde über die Inanspruchnahme der Hotline durch Frauen und Männer mit Migrationshintergrund vor?
4. Welche fremdsprachlichen Kompetenzen sind bei Bedarf bei der Hotline verfügbar?
a. Wie sichert der Träger der Hotline die permanente Verfügbarkeit fremdsprachlicher Kompetenz ab?
b. Wie wird konkret verfahren, wenn eine Anruferin/ein Anrufer eine fremdsprachliche Beratung benötigt, diese aktuell aber nicht verfügbar ist?
5. Sichert der Träger der Hotline bei Bedarf eine sofortige fremdsprachliche Beratung ab?
a. Falls ja, wie wird dies organisatorisch gehandhabt?
b. Falls nein, welche Vorgehensweise wird gewählt, wenn die benötigte fremdsprachliche Kompetenz erst organisiert werden muss?
6. Dokumentiert der Träger Fälle, in denen es aufgrund sprachlicher Barrieren zum einem Beratungsabbruch kommt?
a. Wenn ja, wie häufig war dies in den Jahren 2007, 2008 und 2009 der Fall?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Laut Senatsantwort auf Frage 4 der Drs. 19/5461 wird die Online-Beratung durch festangestellte Beraterinnen und Berater im Umfang von 4 Fachkräftestellen wahrgenommen und von ehrenamtlichen Kräften unterstützt.
a. Über wie viele Fachkräftestellen und wie viele ehrenamtliche Kräfte verfügt die Hotline insgesamt?
b. Auf wie viele Frauen und Männer verteilen sich die vier Fachkräftestellen bei den festangestellten Kräften?
c. Durch wie viele ehrenamtliche Kräfte werden die Online-Beraterinnen und -Berater unterstützt?
d. Wie viele Frauen und wie viele Männer gibt es unter den ehrenamtlichen Kräften?
e. Wie viele der ehrenamtlichen Kräfte verfügen z.B. durch eigenen Migrationshintergrund über interkulturelle Kompetenzen?
f. Welche unterstützenden Tätigkeiten werden von den ehrenamtlichen Kräften übernommen?
8. Laut Senatsantwort auf Frage 4 der Drs. 19/5461 sind auch die ehrenamtlichen Kräfte verpflichtet, eine Basisqualifizierung zu absolvieren.
a. Wie hoch sind die Kosten für diese Qualifizierung und wer trägt sie?
b. Erhalten ehrenamtliche Kräfte eine Aufwandsentschädigung? Wenn ja, in welcher Höhe?
c. Wie viele der ehrenamtlichen Kräfte verfügen über die laut Senatsantwort erforderlichen Qualifikationen für hauptamtlich Beratende?
9. Werden bei der Hotline und der Online-Beratung ehrenamtliche Kräfte für Übersetzungs- bzw. Dolmetscherdienste in Anspruch genommen?

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
09.04.2010
Drucksache: 19/5885

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch

Antwort des Senats



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