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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Elbphilharmonie: Fälliger Sachstandbericht seit Mai/Juni 2010

Mit Beschluss vom 25. Oktober 2005 zur Drucksache 18/3017 hat die Bürgerschaft in der 18. Wahlperiode den Senat ersucht, ihr im Rahmen des Projekts Elbphilharmonie halbjährlich Bericht zu erstatten über die Kostenentwicklung, den Stand und die Umsetzung des Sponsoringkonzepts, die konzeptionelle Entwicklung und die Personalentwicklung. Den letzten Sachstandsbericht aufgrund dieses Ersuchens hat der Senat am 17. November 2009 vorgelegt. Der nächste Halbjahresbericht wäre im Mai/Juni 2010 fällig gewesen und liegt seit dem 10. August 2010 vor.
Sachstandsbericht zum Bau
Wir fragen daher den Senat:
1. Aus welchen Gründen ist der Senat im Mai/Juni 2010 nicht dem Ersuchen der Bürgerschaft nach gekommen, über die Kostenentwicklung, den Stand und die Umsetzung des Sponsoringkonzepts, die konzeptionelle Entwicklung und die Personalentwicklung im Zusammenhang mit dem Projekt Elbphilharmonie zu berichten?
2. Wie stellen sich die strittigen Sachverhalte zu Planungen, Terminen und Kosten mit dem Generalplaner bzw. mit dem Generalunternehmen dar?
3. Wie stellt sich aktuell die Zahl der
a. Baubehinderungsanzeigen,
b. Bedenkenanmeldungen,
c. Projektänderungsmeldungen,
d. andere Mehrkostenanmeldungen
im Vergleich zur Situation vor Abschluss des Nachtrags 4 dar?

Terminplanung
Laut Senatsmitteilung in Drucksache 19/1841 (Nachtrag 4) legt der neue Planungsterminplan fest, dass die bisher noch nicht abschließend definierten letzten 5 Prozent des Bausolls im November 2009 ausgeplant sein werden.
Wir fragen den Senat:
4. Wann waren diese 5 Prozent des Bausolls ausgeplant?

Laut Senatsmitteilung in Drucksache 19/1841 besteht der vereinbarte Terminplan aus ca. 2.500 Planungsterminen und 20.000 Bauausführungsterminen.
Wir fragen den Senat:
5. Wie viele der im Terminplan vereinbarten Planungstermine liegen vor dem 1. August 2010?
6. Wie viele dieser vereinbarten Planungstermine wurden eingehalten und bei wie vielen traten Verzögerungen auf? (ggf. differenzieren nach von allen Seiten unstrittigen Verzögerungen und von jeweils welchen Seiten strittigen Verzögerungen)
7. Wie viele der im Terminplan vereinbarten Bauausführungstermine liegen vor dem 1. August 2010?
8. Wie viele dieser vereinbarten 1. August wurden eingehalten und bei wie vielen traten Verzögerungen auf? (ggf. differenzieren nach von allen Seiten unstrittigen Verzögerungen und von jeweils welchen Seiten strittigen Verzögerungen)
Laut Senatsmitteilung in Drucksache 19/1841 wurden auf Grundlage des Terminplans fünf neue pönalisierte - also mit Vertragstrafen belegte - Vertragstermine vereinbart:
- Decke über 14. OG betoniert (Rohbau) bis zum 6. Oktober 2009,
- Decke über 26. OG betoniert (Rohbau) bis zum 11. Januar 2010,
- Fertigstellung Fassade-Elementmontage bis zum 4. Dezember 2010,
- Übergabe Großer Saal bis zum 31. Oktober 2011,
- Gesamtübergabe bis zum 30. November 2011.
Wir fragen den Senat:
9. Sehen die Verträge bzgl. des geltend machen einer Pönale Fristen vor? Wenn ja, welche?
10. Wann war die Decke über dem 14. Obergeschoss betoniert?
11. Falls dieser Termin nicht gehalten werden konnte: Hat die Bau KG/ReGe gegenüber dem Generalunternehmer die Zahlung einer Pönale bzw. Vertragsstrafe geltend gemacht? Wenn nein, warum nicht?
12. Wann war die Decke über dem 26. Obergeschoss betoniert?
13. Falls dieser Termin nicht gehalten werden konnte: Hat die Bau KG/ReGe gegenüber dem Generalunternehmer die Zahlung einer Pönale bzw. Vertragsstrafe geltend gemacht? Wenn nein, warum nicht?

Umsatzsteuerliche Bewertung
Laut Senatsmitteilung in Drucksache 19/1841 enthalten die in den Mehrkosten von insgesamt 209 Mio. Euro auch eine Vorsorge von 22 Mio. Euro für eine zum Zeitpunkt der Drucksachenerstellung nicht abschließend zu kalkulierende Umsatzsteuer. Die steuerliche Bewertung sollte im Sommer 2009 vorliegen.
14. Liegt diese steuerliche Bewertung inzwischen vor? Wenn ja, seit wann und zu welchem Ergebnis, insbesondere zu welcher umsatzsteuerlichen Belastung, kommt sie?

Betriebsorganisation
Wir fragen den Senat:
15. Wie stellt sich das betriebliche Ergebnis der HamburgMusik gGmbH für das Jahr 2009 dar?
16. Welches betriebliche Ergebnis zeichnet sich für die HamburgMusik gGmbH für das Jahr 2010 bzw. die Spielzeit 2009/2010 ab?
17. Inwieweit sind aufgrund von Verzögerungen der Übergabe des Konzerthauses Elbphilharmonie der HamburgMusik gGmbH Kosten entstanden?
18. Inwieweit entstehen aufgrund von Verzögerungen der Übergabe des Konzerthauses Elbphilharmonie der HamburgMusik gGmbH Kosten?
19. Wie stellen sich 2009 bis 2011 die Vorlaufkosten des Betriebs des Konzerthauses Elbphilharmonie im Vergleich zu den Planungen aus 2007 dar?
20. Wie hat sich das Personal der Betriebsgesellschaften HamburgMusik gGmbH und Elbphilharmonie und Laeiszhalle Service GmbH (Service GmbH) seit 2009 und im Vergleich zu den Planzahlen aus 2007 jeweils entwickelt?
21. Wie sind der Stand der Umsetzung des Spenden- und Sponsoringkonzepts sowie der Stand der Spenden- und Sponsoringeinnahmen und -zusagen?

In seinen Antworten auf die Schriftliche Kleine Anfragen zum Projekt Elbphilharmonie hat der Senat zum Teil auf die zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden sehr begrenzten Zeit verwiesen und Fragen daher inhaltlich unbeantwortet gelassen. Vor dem Hintergrund der zur Beantwortung Schriftlicher Kleiner Anfragen geleisteten Vorarbeit des Senats und der Verwaltung sowie des zur Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung stehenden größeren Zeitraums werden die inhaltlich unbeantwortet gelassenen Fragen Schriftlicher Kleiner Anfragen hier in einer Großen Anfrage erneut aufgegriffen.

Gutachten für den Bau der Elbphilharmonie und Kostenverfolgung
In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksachen 19/6092 erklärt der Senat:
"Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine nachträgliche Erhebung ist von der ReGe in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich."
Wir fragen daher den Senat:
22. Welche Gutachten für den Bau der Elbphilharmonie wurden vor Einreichung des Bauantrages in Auftrag gegeben? (Bitte einzeln unter Angabe der Themen der Gutachten und der Fragen a. - d. auflisten.)
a. Von wem wurden diese Gutachten jeweils in Auftrag gegeben?
b. Wer wurde zur Erstellung der jeweiligen Gutachten beauftragt?
c. Für welches Gutachten gab es vorab eine Ausschreibung?
d. Wie hoch war das Honorar für die jeweiligen Gutachten?
23. Welche Gutachten für den Bau der Elbphilharmonie wurden für den Bauantrag beziehungsweise als Nachforderung der Bauprüfabteilung in Auftrag gegeben? (Bitte einzeln unter Angabe der Themen der Gutachten und der Fragen a. - d. auflisten.)
a. Von wem wurden diese Gutachten jeweils in Auftrag gegeben?
b. Wer wurde zur Erstellung der jeweiligen Gutachten beauftragt?
c. Für welches Gutachten gab es vorab eine Ausschreibung?
d. Wie hoch war das Honorar für die jeweiligen Gutachten?
24. Welche Gutachten für den Bau der Elbphilharmonie wurden nach Erteilung der Baugenehmigung in Auftrag gegeben? (Bitte einzeln unter Angabe der Themen der Gutachten und der Fragen a. - d. auflisten.)
a. Von wem wurden diese Gutachten jeweils in Auftrag gegeben?
b. Wer wurde zur Erstellung der jeweiligen Gutachten beauftragt?
c. Für welches Gutachten gab es vorab eine Ausschreibung?
d. Wie hoch war das Honorar für die jeweiligen Gutachten?
25. Wird für das Projekt "Elbphilharmonie" von der ReGe eine nachvollziehbare Kostenverfolgung des Bauvorhabens geführt?
26. Wie ist diese Kostenverfolgung gegliedert?
27. Werden die beauftragten Gutachten in dieser Kostenverfolgung aufgelistet bzw. berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?

Verträge im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung der Elbphilharmonie
In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksachen 19/6146 erklärt der Senat:
"Zu den maßgeblichen Vertragswerken siehe Drs. 18/5526. Die darüber hinaus für die Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst. Eine Aufzählung aller bisher im Projekt Elbphilharmonie abgeschlossenen Verträge ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Im Übrigen liegen die maßgeblichen Verträge der Bürgerschaft vor. (…) Der Rahmenvertrag für das Projekt Elbphilharmonie vom 1. März 2007 verpflichtet die städtische Seite, über den Inhalt der Verträge des Projektes Elbphilharmonie Stillschweigen zu bewahren. Eine Aufzählung aller bisher im Projekt Elbphilharmonie abgeschlossenen Verträge, die die städtische Seite zu Stillschweigen verpflichten, ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich."
Wir fragen daher den Senat:
28. Welche Verträge im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung der Elbphilharmonie wurden mit welchem Inhalt zwischen wem wann geschlossen? (Bitte den Gegenstand stichwortartig, die Vertragspartner sowie das Datum des Vertragsabschlusses benennen.)
29. Welche dieser Verträge gelten noch? Wann wurden sie in welchen Punkten ggf. geändert? (Bitte den Gegenstand der Vertragsänderung stichwortartig benennen.)
30. Welche Verträge enthalten Vertraulichkeits-, Verschwiegenheits- Stillschweige- oder Geheimhaltungsklauseln, die die städtische bzw. Bauherrenseite binden?

Veränderungen der inneren Gestaltung und der verwendeten Materialen
In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksachen 19/6199 erklärt der Senat zur Frage, Veränderungen der inneren Gestaltung und der verwendeten Materialen:
"Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine nachträgliche Erhebung ist von der ReGe in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich."
Wir fragen daher den Senat:
31. In welchen Bereichen der Elbphilharmonie wurde seit der Ausschreibung die innere Gestaltung verändert? (Bitte einzeln auflisten.)
a. Wer hat diese Veränderung zu verantworten?
b. Ergaben sich durch diese Veränderungen auch statische Veränderungen?
32. In welchen Bereichen der Elbphilharmonie wurden seit der Ausschreibung die zu verwendenden Materialien verändert? (Bitte einzeln auflisten.)
a. Wer hat die Veränderung zu verantworten?
b. Ergaben sich durch diese Veränderungen auch statische Veränderungen?

Personelle Situation der ReGe und externe Berater
In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksachen 19/6200 erklärt der Senat zur Frage, wie sich die personelle Situation der ReGe für das Projekt Elbphilharmonie bis heute entwickelt hat und wie viele externe Berater beauftragt wurden:
"Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich."
Wir fragen daher den Senat:
33. Seit wann war eine Gruppe von Mitarbeitern der ReGe mit der Entwicklung des Projekts Elbphilharmonie befasst? Wie viele Mitarbeiter umfasste diese Gruppe?
34. Wie viele Mitarbeiter waren zum Zeitpunkt
a. der Erstellung der Machbarkeitsstudie,
b. der Vorbereitung der Ausschreibung,
c. der Verhandlungen zur Vergabe
bei der ReGe für das Projekt Elbphilharmonie tätig? Wie viele waren haupt- bzw. nebenamtlich tätig? Über welche beruflichen Qualifikationen verfügten diese Mitarbeiter?
35. Wie hat sich die personelle Situation bei der ReGe für das Projekt Elbphilharmonie bis heute entwickelt?
36. Wie viele externe Beraterbüros sind von der ReGe - für das Projekt Elbphilharmonie - beauftragt worden?
a. Welche Leistungen sind mit den Beraterbüros vereinbart?
b. Sind die Verträge zeitlich befristet? Wenn ja, bis wann?


Bauherrenbesprechungen, Jours Fixes, Projektbesprechungen, Arbeitsgruppen et cetera
In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksachen 19/6309 verweist der Senat inhaltlich mehrfach auf die der Bürgerschaft vorliegenden Akten. Der Pflicht des zur Beantwortung von Kleinen Anfrage nach Artikel 25 Absatz 3 der Hamburgischen Verfassung kann der Senat nicht durch den Verweis auf nicht öffentlich zugängliche Akten nachkommen.
Im Übrigen wurde in der Senatsantwort bzgl. Teilnehmerstruktur der erfragten Sitzungen auf die für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit verwiesen.
Wir fragen daher den Senat:
37. Wann fanden
a. Aufsichtsratssitzungen der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG,
b. Sitzungen des so genannten Bauausschusses des Aufsichtsrats,
c. Aufsichtsratssitzungen der ReGe,
d. Sitzungen der Staatsrätebegleitgruppe,
e. Jour Fixe "Elbphilharmonie",
jeweils statt? (Bitte das jeweilige Datum nennen)
38. Wer lud zu diesen Besprechungen bzw. Sitzungen jeweils ein und in wessen Räumen fanden diese statt? Wer war zu diesen Besprechungen bzw. Sitzungen jeweils eingeladen und wer nahm jeweils teil?
Umplanungen und Neuberechungen der Statik
In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksachen 19/6314 verweist der Senat hinsichtlich Fragen nach Neuberechungen der Statik darauf, dass die Zusammenstellung und Zuordnung des vorhandenen Datenmaterials in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich sei.
Wir fragen daher den Senat:
39. Wie oft musste die Statik aufgrund von Entwurfs- beziehungsweise Planungsänderungen in der Zeit
a. vom 01. März 2007 bis 25. Oktober 2007,
b. 25. Oktober 2007 bis 26 November 2008,
c. seit dem 26. November
geändert beziehungsweise neu berechnet werden?
40. Wie viele
a. Baubehinderungsanzeigen
b. Bedenkenanmeldungen,
c. Projektänderungsmeldungen,
d. andere Mehrkostenanmeldungen
seitens des Generalunternehmers wurden in der Zeit
- vom 01. März 2007 bis 25. Oktober 2007,
- Oktober 2007 bis 26 November 2008,
- seit dem 26. November
unter anderem mit Änderungen der Statik begründet?

41. In welchem Umfang wurden von Seiten der Generalplaner in der Zeit
a. bis zum 26. November 2008,
b. seit dem 26. November 2008
Mehrkosten gegenüber der Bau KG mit Umplanungen und Neuberechungen der Statik begründet?

Gründung der Elbphilharmonie
Laut Senatsantwort in Drucksache 19/6573ergab sich im Rahmen der von der Bürgerschaft beschlossenen Weiterentwicklung des Architektenentwurfes (vergleiche Drs. 18/5526)", "dass das Konzept einer vollständigen Nutzung der Bestandsgründung mittels zwei Lastverteilebenen (2. Untergeschoss und 6./7. Obergeschoss), wie es in der Machbarkeitsstudie dargestellt ist, mit der wirtschaftlichen Nutzung und Funktionalität der Elbphilharmonie nicht in Einklang zu bringen ist. Die grundsätzliche Tragfähigkeit der Bestandsgründung spielte bei diesen Überlegungen insoweit keine Rolle. Ausschlaggebend waren die auftretenden Lastkonzentrationen aus dem geplanten Gebäude, so dass wegen des Entfalls der geplanten Lastverteilebenen eine Nachgründung geplant wurde." In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksache 19/6672 antwortete der Senat auf die Frage, welche weiteren Änderungen "im Rahmen der von der Bürgerschaft beschlossenen Weiterentwicklung des Architektenentwurfs" in diesem Zusammenhang in die Planungen einflossen, "Die Zusammenstellung und Zuordnung des vorhandenen Datenmaterials ist in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich."
Wir fragen daher den Senat:
42. Welche weiteren Änderungen flossen "im Rahmen der von der Bürgerschaft beschlossenen Weiterentwicklung des Architektenentwurfs" in diesem Zusammenhang in die Planungen ein? Von wem und welche Änderungen?

Grosse Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
11.08.2010
Drucksache: 19/6980

Von den Abgeordneten:
Ole Thorben Buschhüter, Gabi Dobusch, Barbara Duden, Rolf-Dieter Klooß, Martina Koeppen, Arno Münster, Christel Oldenburg, Peter Tschentscher

Antwort des Senats



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