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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Aufzeigen eines Entwicklungspfades zur Umwandlung von Baustufenplänen in modernes Planrecht

Historisch bedingt besteht in Hamburg unterschiedliches Planrecht. Baustufenpläne wurden in Hamburg auf Grundlage der Bauregelungsverordnung vom 15.02.1936 (Bau-RegVO 1936) und der Baugestaltungsverordnung vom 10.11.1936 (BauGestVO 1936) erlassen. Sie wurden gemäß § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 in Bundesrecht übergeleitet und gelten seitdem fort, soweit sie nicht durch neuere Bebauungspläne außer Kraft gesetzt wurden. Schwerpunktmäßig wurden Baustufenpläne Anfang der 1950-Jahre erlassen. Sie deckten einen großen Anteil des gesamten Hamburger Stadtgebiets ab. Der Planbereich eines Baustufenplans ist großflächig angelegt, er gilt jeweils für einen oder mehrere Stadtteile. Trotz der sukzessiven Überplanung durch neuere Bebauungspläne stellen Baustufenpläne auch heute noch in Hamburg oftmals die alleinige planungs-rechtliche Grundlage dar.

Gleichzeitig haben sich in den vergangenen Jahrzehnten neue Ansprüche an die Bebauungsplanung ergeben. So tragen moderne Bebauungspläne durch ihre Vorgaben und die differenzierte Ausweisung wirksam zu einer klimagerechten und lebenswerten Stadt bei. Dabei wird in einer verdichteten Stadt dem Grün besondere Wichtigkeit beigemessen. Es werden Parks und Naturräume in den Quartierenoder auch auf den Grundstücken oder den Dächern verankert (vgl. Gründachstrategie). Daneben verfügt Hamburg über wertvolle Natur- und Landschaftsräume. Für deren Erhalt hat auch der Vertrag für Hamburgs Stadtgrün große Relevanz. Mit dem Hamburger Klimaschutzgesetz verfolgt Hamburg zudem innerhalb eines verbindlichen Rahmens ambitionierte Klimaschutzziele. Nicht zuletzt strebt Hamburg weiterhin Quartiere mit einem Nutzungsmix zwischen Wohnen, Gewerbe, Bildung und Kultur an, der ortsbezogen immer neu- und weiterzuentwickeln ist. Hierzu zählen auch zukunftsweisende Festsetzungen in Bezug auf die Verkehrsflächen im Sinne der Mobilitätswende.

In Hamburg gibt es im Baurecht damit unterschiedliche Rechtsgrundlagen für Wohngebiete. Die in den alten Baustufenplänen festgesetzten Wohngebiete nach Baupolizeiverordnung (BPVO), die als "besonders geschützte Wohngebiete" ausgewiesen sind, unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich des zulässigen Nutzungskatalogs von den reinen Wohngebieten nach Baunutzungsverordnung. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in 16 Baustufenplänen textliche Planänderungsverfahren durchgeführt, von denen sechs bereits abgeschlossen werden konnten. Durch diese Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung sind behutsam wünschenswerte Erweiterungen der Nutzungen in den betroffenen Gebieten möglich.

In Baustufenplänen sind Baugebiete größtenteils baublockweise ausgewiesen. Dazu sind die einzelnen Baublöcke sowohl in der entsprechenden Farbe des Baugebiets als auch mit der entsprechenden Kurzformel der Baustufentafel gekennzeichnet.

Baustufenpläne enthalten regelmäßig Festsetzungen zur Art und zum Maß der Nutzung sowie zur Bauweise. Mittels der Baustufentafel in § 11 der BPVO ergibt sich zwar regelhaft das Maß der bebaubaren Grundstücksfläche, mangels Festsetzung von Baulinien oder -grenzen enthalten Baustufenpläne aber keine Regelung zur überbaubaren Grundstücksfläche.

Ebenso werden auch keine Festsetzungen über örtliche Straßenverkehrsflächen und somit auch keine Straßenlinien getroffen. Deshalb sind Baustufenpläne keine qualifizierten Bebauungspläne im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB, sondern einfache Bebauungspläne nach § 30 Abs. 3 BauGB.

Die Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich dann hinsichtlich der Beurteilung der örtlichen Verkehrsflächen und der überbaubaren Grundstücksfläche nach § 34 Abs. 1 BauGB, sofern der Baustufenplan nicht durch einen anderen einfachen Bebauungsplan wie z. B. Teilbebauungsplan, der entsprechende Festsetzungen enthält, zu einem qualifizierten überplanten Bebauungsplan ergänzt wird.

Mit dem Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes (BaulandMobG) auf Bundesebene können in Hamburg nun auch die sogenannten sektoralen Baubauungspläne im unbeplanten Innenbereich und in den übergeleiteten Baustufenplänen aufgestellt werden und dazu beitragen, mehr bezahlbaren Wohnraum in Hamburg zu realisieren. SPD und Grüne haben bereits mit der Drs. 21/18588 die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die sektoralen B-Pläne angeschoben.

Für die gesamtstädtische Entwicklung Hamburgs ist es darüber hinaus von erheblicher Relevanz, dass ein Entwicklungspfad für die vollständige Überführung alter Baustufenpläne in modernes Planrecht unter Wahrung der bezirklichen Planungshoheit aufgezeigt wird. Die Bezirke gilt es bei den planrechtlichen Anforderungen angemessen zu unterstützen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. alle gültigen Baustufenpläne, für die nach dem Baulandmobilisierungsgesetz Entwicklungspotenziale bestehen können, tabellarisch darzustellen;
2. in einen Dialog mit allen betroffenen Bezirken einzutreten, um gemeinsam einen Entwicklungspfad als Perspektive für die sukzessive Überführung der Baustufenpläne in neues Planrecht mit dem Ziel zu entwickeln, Potenziale für städtebauliche Entwicklungen aufzuzeigen und zu heben, um damit möglichst auch mit Blick auf Klimafolgenanpassung und Biodiversität eine effiziente Flächennutzung zu ermöglichen. Die Bezirke sollen bei der eigenständigen Umsetzung dieser Aufgabe unter Wahrung ihrer Planungshoheit mit Hilfe einer Planrechts-Offensive an-gemessen unterstützt werden. Hierbei sind die Anforderungen in den Bebauungsplanverfahren zu erörtern und falls nachweislich erforderlich personelle Kapazitäten ggf. projektorientiert gemäß dem Vertrag für Hamburg anzupassen;
3. der Bürgerschaft bis zum 30. Juni 2022 einen ersten Bericht über den Bestand der Baustufenpläne und erste Maßnahmen zur Hebung von Potenzialen vorzulegen. Dieser Bericht soll in einem dreijährigen Turnus als "Baustufenplanbericht" fortgeführt und der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben werden.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
18.11.2021
Drucksache: 22/

Von den Abgeordneten:
Matthias Czech, Gabi Dobusch, Sabine Jansen, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Christel Oldenburg, Lars Pochnicht, Michael Weinreich, Dagmar Wiedemann



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