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KREATIVWIRTSCHAFT

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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Reaktion auf queerfeindliche Gewalt in Hamburg: konsequente Weiterentwicklung der polizeilichen Arbeit

Im Herbst 2021 wurden mehrere Überfälle auf schwule Männer auf St. Pauli bekannt. Am Morgen des 10. Oktobers wurden vier schwule Männer von mehreren Tätern angegriffen und zusammengeschlagen. Ein weiterer Überfall ereignete sich in der Nacht zum 31. Oktober 2021 in der Talstraße vor der "Wunderbar", als Passanten zwei Gäste angriffen. Schlimmeres konnte nur durch den beherzten Einsatz anderer herbeigeeilter Passant*innen verhindert werden. Auch Angriffe gegen lesbische Frauen sind in Hamburg und der Metropolregion bekannt. Ein gewalttätiger Angriff auf ein lesbisches Paar in Pinneberg sorgte für großes Aufsehen und vielfältige Solidaritätsaktionen. In der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) werden Straftaten im Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität seit dem Jahr 2020 auch unter dem Unterthemenfeld "Geschlecht/Sexuelle Identität" erfasst. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 30 Straftaten erfasst, sechs davon waren Gewaltdelikte.


Diese - auch bundesweite - Gesamtlage bei Gewalt gegenüber LSBTI* (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intergeschlechtliche Menschen) führte zu einer Befassung des Themas bei der Innenministerkonferenz (IMK) am 3. Dezember 2021. Hier begrüßten die Innenmister*innen der Länder, dass 2020 das Merkmal "Geschlecht/Sexuelle Identität" im Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD) zusätzlich zum Merkmal "Sexuelle Orientierung" im Themenfeld Hasskriminalität aufgenommen wurde und zahlreiche Dienststellen der Polizei bereits Ansprechpersonen für LSBTI* unterhalten. Auch wurde festgehalten, dass es im Bereich der queerfeindlichen Gewalt eine hohe Dunkelziffer von Übergriffen gibt, die nicht zur Anzeige gebracht werden. Hier wurde Handlungsbedarf festgestellt und ein Expert*innengremium eingesetzt, das zur IMK im Herbst 2022 einen Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Bekämpfung queerfeindlicher Gewalt vorlegen soll.

In Hamburg sind bereits im Jahr 2016 auf Vorschlag von Bürgerschaft und Polizeipräsident zwei LSBTI*-Ansprechpartner*innen beim Landeskriminalamt berufen worden. In den Folgejahren wurden beide Stellen zu Vollzeitstellen weiterentwickelt. Dies war ein wichtiger Schritt, denn das Aufgabenprofil der Ansprechpartner*innen ist vielfältig. Ein Schwerpunkt ist die Sensibilisierung der Beamt*innen in den Kommissariaten, denn dort werden die Anzeigen aufgenommen und klassifiziert. Es ist wichtig, dass die Beamt*innen vor Ort sensibilisiert werden, Hasskriminalität als solche zu erkennen und den richtigen Themenfeldern zuzuordnen. Um die Beamt*innen bereits frühzeitig für queerfeindliche Hasskriminalität zu sensibilisieren, bringen sich die Ansprechpartner*innen auch in der Aus- und Fortbildung der Polizei ein. Sie unterstützen konkret bei der Personalwerbung und beraten die Einstellungsstelle der Polizei bei Fragen zur LSBTI*-Thematik. Intern stehen sie allen Beamt*innen zu Themen wie Coming Out oder Transition zur Seite. Zudem sind sie in Fällen von wahrgenommener Diskriminierung und diesbezüglichen Beschwerden ansprechbar und leiten diese gegebenenfalls an die jeweils zuständigen Stellen weiter.

Ein wichtiger Faktor der Arbeit der beiden LSBTI* Ansprechpersonen ist ihre Repräsentanz nach außen. So waren sie beim Christopher-Street-Day-Straßenfest sowie bei weiteren szenebekannten Veranstaltungen mit einem Infostand präsent. Durch die Corona-Pandemie konnten viele Vernetzungstreffen und Besuche jedoch nicht stattfinden. Umso wichtiger ist es, ihre Onlinepräsenz zu stärken, um sich stärker mit der Szene zu vernetzen und so - unabhängig von Infektionsgeschehen - in einen guten, vertrauensvollen Austausch zu treten. Dieses Vertrauensverhältnis zwischen der Community und der Polizei aufzubauen und dauerhaft zu pflegen ist die größte Herausforderung bezüglich queerfeindlicher Gewalt.


Nur so kann die Anzeigebereitschaft erhöht und damit das Dunkelfeld erhellt werden. Für eine Bewertung der bisherigen Aktivitäten der FHH gegen queerfeindliche Gewalt und um Gegenmaßnahmen gezielter einsetzen und stärken zu können, kann es sinnvoll sein, eine ausführliche Studie zum Dunkelfeld in diesem Bereich anzustreben. Es gilt, die Erfahrungen der letzten Jahre und die aktuellen Herausforderungen mit den jetzt bekannten Überfällen in Hamburg zu analysieren und für die Zukunft Schwerpunkte zu definieren.



Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, inwieweit der Kontakt der LSBTI*-Ansprechpersonen bei der Polizei Hamburg mit der Community gestärkt werden kann, sowohl in Form einer digitalen Kommunikation mit der Community (z. B. über soziale Medien) als auch durch persönliche Präsenz der Ansprechpersonen an für die Community wichtigen Orten (z. B. Gastronomie und Beratungsstellen),

2. zu prüfen, inwieweit die Polizei Hamburg und die LSBTI*-Ansprechpersonen bei der Bekämpfung queerfeindlicher Gewalt verstärkt mit LSBTI*-Organisationen zusammenarbeiten können, um Vertrauen zu schaffen, Opfern angemessen zu helfen und die Anzeigebereitschaft bei Opfern queerfeindlicher Gewalt zu steigern,

3. mit einer zielgruppengerechten Kampagne die queere Community in Hamburg zu adressieren, um die Bekanntheit der LSBTI* Ansprechpersonen der Polizei Hamburg zu steigern,

4. in Zusammenarbeit mit den LSBTI* Ansprechpersonen ein Konzept auf den Polizeikommissariaten zur Sensibilisierung des Personals auf den Wachen zu erarbeiten, um bei der korrekten Aufnahme von Strafanzeigen bei queerfeindlicher Hasskriminalität zu unterstützen,

5. zu prüfen, inwieweit zukünftig in den verpflichtenden Inhalten zur Thematik der Hasskriminalität im Rahmen der Polizeiausbildung Hasskriminalität gegen queere Menschen besonders berücksichtigt werden kann,

6. zu berichten, wie die Zuständigkeiten innerhalb der Hamburger Staatsanwaltschaft in Bezug auf queerfeindliche Hasskriminalität organisiert und strukturiert sind und inwieweit diese weiter verbessert werden könnten,

7. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, ob und wie eine ausführliche Dunkelfeldstudie zu queerfeindlicher Gewalt und der Sicherheit queerer Menschen extern beauftragt werden kann, um ein umfassenderes Bild von Umfang und Struktur queerfeindlicher Hasskriminalität zu erhalten und die aktuellen präventiven Maßnahmen auf dieser Grundlage zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen,

8. sich im Rahmen der Arbeit des von der Innenministerkonferenz eingesetzten Expert*innengremiums im Vorfeld der Innenministerkonferenz im Herbst 2022 bestmöglich mit den Erfahrungen der FHH einzubringen,

9. sich auf Bundesebene für einen Nationalen Aktionsplan für Vielfalt und zur Bekämpfung von Homo- und Transfeindlichkeit einzusetzen, der klare Zielvereinbarungen und angemessene Haushaltsmittel zur Prävention und Bekämpfung von Homo- und Transfeindlichkeit enthält, und

10. der Bürgerschaft bis zum 31.10.2022 zu berichten.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
16.05.2022

Von den Abgeordneten:
Kazim Abaci, Julia Barth-Dworzynski, Ksenija Bekeris, Gabi Dobusch, Danial Ilkhanipour, Regina Jäck, Simon Kuchinke, Iftikhar Malik, Baris Önes, Britta Schlage, Sören Schumacher, Urs Tabbert, Juliane Timmermann, Ekkehard Wysocki



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