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GLEICHSTELLUNG

Gleiche Arbeit - gleicher Lohn

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Sanierungsfonds Hamburg 2030: Planungskosten für das Pilotprojekt Gröninger Hof - Umbau vom Parkhaus zum lebendigen Wohngebäude

Die Genossenschaft Gröninger Hof eG (GH) plant die Umnutzung des Parkhauses, Neue Gröningerstraße 12, 20457 Hamburg als zukünftiges Quartier "Gröninger Hof" für Kleingewerbe, Kultur-, Gastronomie-, und Wohnungsangebote. Das Parkhaus wurde 1962 im Katharinenquartier erbaut und befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Hauptkirche St. Katharinen. Das neue Quartier soll Nachhaltigkeitszielen hinsichtlich Energie, Klimaschutz und Mobilität sowie Anforderungen an bezahlbaren und hochwertigen Wohnraum gleichermaßen gerecht werden.

Am 31.01.2020 hat die Freie und Hansestadt Hamburg der GH das Grundstück Neue Gröninger Straße 12 Flurstück 519 der Gemarkung Altstadt Süd mit Bestandsgebäude "Hochgarage in Betrieb" anhand gegeben. Vereinbart wurde der größtmögliche Erhalt des bestehenden Parkhauses, welches als Tragstruktur zukünftig weitergenutzt werden sollte.

Im Jahr 2021 wurde bei einem Architekturwettbewerb der Entwurf von Duplex Architekten GmbH ausgewählt. Gemäß dem Siegerentwurf soll das Parkhaus künftig als Wohn-, Arbeits- und Begegnungsstätte genutzt werden und so für mehr urbane Lebensqualität im Quartier sorgen.

Mittlerweile liegen der GH neue Empfehlungen für den Rückbau des Parkhauses oberirdisch vor. Diese Empfehlungen sehen, soweit technisch möglich, einen Umbau statt eines Neubaus vor. Baulich erhalten bleiben sollen unter anderem die Gründung, die Decke über dem Erdgeschoss und dem 1. Obergeschoss, die Seitenwände, die Treppenhauswände sowie die rückseitige Wand.

Vor diesem Hintergrund können für die privaten Haushalte, die die Vorfinanzierung der Planung aktuell gemeinsam mit sozialen Trägern stemmen, zusätzliche hohe Belastungen entstehen.

Bei dem Projekt handelt es sich um ein wichtiges innerstädtisches Modellvorhaben, das den Beweis antreten kann, dass Gebäude (wie Parkhäuser) ohne kompletten Abriss umgenutzt werden können. Hierbei können Ansätze für weitere Umnutzungen geschaffen werden (Leerstände Innenstadt) und ein Vorbild dargestellt werden, das hohe ökologische Ziele verfolgt (Stichwort Graue Energie). Zudem befindet sich das Projekt städtebaulich an einer wichtigen Schnittstelle zwischen Speicherstadt/ HafenCity und der Altstadt/ Innenstadt und kann neben dem Wohnungsangebot auch mit Kleingewerbe, Kultur und Gastronomie zur Belebung der Innenstadt beitragen.

Des Weiteren führen die Belastungen durch steigende Zinsen und Baukosten sowie durch die Zurückhaltung von Finanzierungspartnern aufgrund der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine zu einem großen Druck auf das bisherige Finanzierungskonzept.

Daher muss die vorliegende Planung aufgrund der beschriebenen neuen Rahmenbedingungen angepasst werden. Um die Planung für den Umbau vom Parkhaus zum lebendigen Wohngebäude weiter voranzubringen, muss das Projekt angesichts der aktuellen Lage fachlich neu eingeschätzt werden.

Dafür sollen aus investivem Quartiersfonds und Sanierungsfonds bis zu 900.000 Euro für das Projekt Gröninger Hof zur Verfügung gestellt werden. Die Auszahlung dieser Summe soll erfolgen, sobald die Genossenschaft Gröninger Hof eG dem Senat ein tragbares Finanzierungskonzept in einem ersten Schritt für die Planungsphase vorlegt.


Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. gemeinsam mit der Genossenschaft Gröninger Hof eG (GH) und den planenden Architekten im Hinblick auf die geplante Umnutzung des Parkhauses, Neue Gröningerstraße 12, 20457 Hamburg zum zukünftigen Quartier "Gröninger Hof" für Kleingewerbe, Kultur-, Gastronomie-, und Wohnungsangebote die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahme zu ermitteln,


2. im Haushaltsjahr 2023 - abhängig vom Ergebnis dieser Ermittlung - eine Ermächtigung Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten in Höhe von insgesamt bis zu 400.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 1.2, Produktgruppe 207.02. "Sozialraummanagement (SR)", Kontenbereich "Kosten aus Transferleistungen" aus dem Produkt "Sanierungsfonds Hamburg 2020", Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 "Zentrale Ansätze II", Kontenbereich "Globale Mehrkosten" und

b. für investive Maßnahmen im Aufgabenbereich 207 "Soziales, Jugend und Gesundheit" aus der "Zentralen Sanierungsreserve Hamburg", Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 "Zentrale Finanzen", bereitzustellen und der Genossenschaft Gröninger Hof eG (GH) als Bedarfsträger zweckgebunden für die Planung der Sanierung, Modernisierung und den Umbau für eine Umnutzung des Parkhauses zum zukünftigen Quartier "Gröninger Hof" für Kleingewerbe, Kultur-, Gastronomie-, und Wohnungsangebote zuzuwenden,

c. für die in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 entstehenden Abschreibungen - in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2.b genannten investiven Maßnahmen - die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 "Zentrale Ansätze II", Produkt "Sanierungsfonds Hamburg 2020", Kontenbereich "Sonstige Kosten" in den Einzelplan 1.2, Produktgruppe 207.02 "Sozialraummanagement (SR)", Kontenbereich "Kosten aus Abschreibungen" zu übertragen,


3. die langfristige Bindung des Projekts an einen gemeinwohlorientierten Träger auf geeignete Weise sicherzustellen,


4. dieses Projekt nach Kräften zu unterstützen,


5. der Bürgerschaft zeitgerecht über den Sach- und Planungsstand der Sanierungs-, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen zu berichten, um Folgebeschlüsse der Bürgerschaft möglich zu machen.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
05.01.2023

Von den Abgeordneten:
Julia Barth-Dworzynski, Ksenija Bekeris, Ole Thorben Buschhüter, Matthias Czech, Gabi Dobusch, Sabine Jansen, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Simon Kuchinke, Christel Oldenburg, Milan Pein, Arne Platzbecker, Lars Pochnicht, Hansjörg Schmidt, Markus Schreiber, Juliane Timmermann, Michael Weinreich, Dagmar Wiedemann



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