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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Verlegung und Erhöhung der Hochwasserschutzlinie und Sicherung des denkmalgeschützten Gebäudebestands auf dem Hansahöft

2005 haben Senat und Bürgerschaft beschlossen, die Brücken über die Niedernfelder und Müggenburger Durchfahrt (Veddeler Wasserkreuz) durch Neubauten zu ersetzen. Im Zuge der Haushaltsberatungen hatte die Bürgerschaft mit dem Antrag 18/4588 den Senat ersucht, eine Vereinbarung mit der Wirtschaft zu treffen, dass eventuelle Mehraufwendungen der Baumaßnahme von der Wirtschaft übernommen werden sollten. Die Hafenwirtschaft hatte im Zuge der politischen Debatte um das Veddeler Wasserkreuz selbst eine Finanzierungsbeteiligung angeboten. Die Realisierung der Umgestaltung der Niedernfelder und Müggenburger Durchfahrt ist mittlerweile mit Hilfe einer vollständigen Finanzierung aus dem Haushalt abgeschlossen. Die Angebote der Wirtschaft wurden in dieser Sache bisher nicht genutzt, könnten aber an anderer Stelle im Hafen eingesetzt werden.
Auf dem Kleinen Grasbrook wird das Hafenmuseum als Außenstelle des Museums der Arbeit betrieben. Ein bemerkenswerter Bestand an markanten Objekten zu den Themen Hafenumschlag, Schiffbau und Revierschifffahrt vermittelt Hamburger Besuchern und auswärtigen Touristen inmitten des florierenden Hafens einen Eindruck von der historischen Hafenwelt. Auf der letzten erhaltenen Hamburger Kaizunge fügt sich das Museum in das historische Ensemble der 50er Schuppen, bestehend aus den Kaischuppen 50 bis 52 mit seinen Kopfbauten ein und hat sich auf einer Fläche von mittlerweile 3.000 qm zu einem kulturhistorisch bedeutsamen Standort entwickelt.
In den zurückliegenden Jahren konnte von der Stiftung Hamburg Maritim als Eigentümerin mit einem Aufwand von etwas 10 Mio. Euro die denkmalgeschützten Gebäude betrieben werden. Mieter sind neben dem Museum der Arbeit zwei Hafenumschlagbetriebe und ein Gastronom. Das gesamte Areal trägt in hohem Maße zur kulturellen Attraktivität Hamburgs bei und verfügt über ein enormes touristisches Potential, das in vielfältiger Weise genutzt und weiter ausgebaut werden kann.
Um einerseits dieses Ensemble mit seinen drei freistehenden Gebäuden an der Höftspitze vor Sturmfluten zu schützen und andererseits die nötige Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Gesamtanlage zu schaffen, ist eine Verlagerung der Hochwasserschutzlinie unter Einbeziehung der bislang freistehenden Gebäude (Kopfbauten 52 A und 51 B sowie das Beamtenwohnhaus) dringend erforderlich. Überprüfungen des Hochwasserschutzes auf dem Hansahöft haben ergeben, dass die vorhandenen Spundwände nicht mehr ausreichen und an die neuen Bemessungsgrößen angepasst werden müssen. Mit der Verlegung der Hochwasserschutzlinie nach Norden würde nicht nur der denkmalgeschützte Gebäudebestand gesichert, sondern könnte auf dem Hansahöft zudem eine vielseitig nutzbare Freifläche entstehen. Damit bleibt auch offen, in welcher Weise das Gelände sowie das Hafenmuseum weiterentwickelt werden können. Insgesamt geht es bei der Ausweitung der Hochwasserschutzlinie am Hansahöft um einen Finanzierungsbedarf von rd. 2,9 Mio. EUR.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Senat wird ersucht, mit den betroffenen Wirtschaftsvertretern Gespräche zu führen, um aus den finanziellen Angeboten der Hafenwirtschaft, gemäß einem Ersuchen der Bürgerschaft aus der 18. Legislaturperiode (Drs. 18/4588) und einer Mitteilung des Senates in der 19. Legislaturperiode (Drs. 19/1147), einen Anteil zur Finanzierung der Verlagerung und Erhöhung der Hochwasserschutzlinie der drei freistehenden Gebäude an der Höftspitze zu verwenden. Die Stiftung Hamburg Maritim soll die über diesen Betrag hinausgehende notwendige Komplementärfinanzierung ermöglichen.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
12.06.2012

Von den Abgeordneten:
Jan Balcke, Gabi Dobusch, Gunnar Eisold, Daniel Gritz, Birte Gutzki-Heitmann, Gerhard Lein, Dorothee Martin, Arno Münster, Christel Oldenburg, Mathias Petersen, Erck Rickmers, Wolfgang Rose, Andrea Rugbarth, Hansjörg Schmidt, Isabella Vértes-Schütter



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