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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Hamburg 2020: Verbesserung der Betreuungsqualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen - konkrete Schritte und langfristige Perspektive

Investitionen in Bildung und Betreuung sind ein Kernanliegen dieses Senats und der ihn tragenden Fraktion. Nach einer problematischen Bilanz in der 19. Wahlperiode (siehe A.) wurden in dieser Wahlperiode gemeinsam mit den Trägern große Anstrengungen aller Beteiligten beim Platzausbau und bei den Rechtsansprüchen sowie der Herstellung der Beitragsfreiheit für die Grundbetreuung unternommen (siehe B.). Nach ersten Qualitätsverbesserungsschritten in dieser Wahlperiode ist nun ein besonderer Fokus auf die weitere Qualitätsentwicklung zu legen (siehe C.). Hier hat Hamburg insbesondere im Krippenbereich noch Nachholbedarf. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung kann es Schritt für Schritt gelingen, dass Hamburg auch in puncto Qualität den heutigen Ansprüchen frühkindlicher Bildung voll entspricht. Dieser Qualitätsverbesserungsprozess soll verbindlich und verlässlich über eine mehrjährige Perspektive in Angriff genommen werden.
A. Wo stand Hamburg im Kita-Bereich vor vier Jahren?
Angesichts der aktuellen Diskussion um Möglichkeiten der Verbesserung der Betreuungsqualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen lohnt ein kurzer Rückblick, wo Hamburg vor vier Jahren stand: Die Politik zur frühkindlichen Bildung und Betreuung war in der vergangenen 19. Legislaturperiode gekennzeichnet durch Stillstand in der Qualität sowie von übermäßigen Erhöhungen der Elternbeiträge bei gleichzeitiger Reduzierung von Rechtsansprüchen. Diese Politik von CDU und Grünen führte zu massiven Elternprotesten. Innerhalb kurzer Zeit hatte eine vom Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung (LEA) gestartete "Volksinitiative Kita-HH" deutlich über 10.000 gültige Unterschriften gesammelt. Die Situation in der frühen Bildung und Betreuung infolge der Politik von CDU und Grünen war im Einzelnen gekennzeichnet durch:
- massive Erhöhungen der Elternbeiträge von bis zu 100 Euro monatlich,
- ein erhöhtes Essensgeld (welches die CDU erst eingeführt hatte),
- extreme Gebührenerhöhungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder,
- den Ausschluss der "Kann-Kinder" vom beitragsfreien letzten Kita-Jahr,
- und die Reduzierung von Rechtsansprüchen auf einen Hortplatz.


B. Was ist in dieser Wahlperiode für Krippen und Kitas erreicht worden?
Bereits parallel zur Unterschriftensammlung des LEA für die "Volksinitiative Kita-HH" nahmen die Hamburger SPD und der LEA Gespräche zur frühkindlichen Bildung und Betreuung für die 20. Legislaturperiode in Hamburg auf. Diese Gespräche führten zu einer "Vereinbarung zur Kindertagesbetreuung in Hamburg" mit "konkreten Maßnahmen". Diese Maßnahmen wurden wie vereinbart schrittweise vollständig umgesetzt - u.a.:
• 2011: Rücknahme der schwarz-grünen Gebührenerhöhungen und Abschaffung der Mittagessengebühr
• 2012: Vorziehen des allgemeinen Rechtsanspruches auf 5-stündige Betreuung für alle Kinder ab 2 Jahren
• 2013: Mit "Kita-Plus" erhalten rund 280 Kitas mit vielen Kindern aus sozial benachteiligten Familien für den Elementarbereich mehr Personal, z. B. für Sprachförderung (in der Vereinbarung noch "Kita-KESS" genannt)
• 2013 - zudem: Erfolgreiche Umsetzung des bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr
• 2014: Das 5-stündige Grundangebot in Kitas und Tagespflege ist seit 01.08.2014 kostenfrei - inklusive Mittagessen. Das sind bis zu 192 Euro Entlastung im Monat für Hamburgs Eltern. In der Kindertagespflege umfasst die beitragsfreie Grundbetreuung bis zu 30 Wochenstunden - das bedeutet eine maximale monatliche Entlastung von bis zu 211 Euro.
Mit Schreiben vom 23.06.2011 hat der LEA bzw. haben die Initiatorinnen und Initiatoren dem Senat gegenüber erklärt, dass die Volksinitiative zurückgezogen werde. Diese Rücknahme wurde dann wirksam und der Bürgerschaft mitgeteilt (Drs. 20/1111). Die Reduzierung bzw. Abschaffung der Beiträge entlastet Familien direkt und messbar - wie dies auch durch die Abschaffung der Studiengebühren geschehen ist. Auf diese Entlastung haben sie sich mittlerweile in ihrer Finanz-, Familien- und Lebensplanung eingestellt.
Infolge der Ausweitung der Rechtsansprüche in Verbindung mit der sehr weit gehenden Beitragsfreiheit sind die Betreuungsquoten auch in der Krippe in Hamburg stark gestiegen. Die Folge ist ein politisch erwünschtes Ergebnis: In Hamburg haben noch nie so viele Kinder so früh und so lange von frühkindlicher Bildung in Krippen und Kitas profitiert wie heute - ob mit oder ohne Migrationshintergrund. Zudem: Sozial schwächere Stadtteile holen bei den Betreuungsquoten deutlich auf.
Dieser Ausbau auch der Krippenbetreuung mit sehr stark gestiegenen Ausgaben hat zu Spitzenwerten bei den Betreuungsquoten unter den westdeutschen Ländern geführt - und zahlreiche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in den Kitas geschaffen.
Die Träger von Kitas erhalten auch 2014 wieder mehr Geld. Das Leistungsentgelt im Kita-Bereich setzt sich aus den pauschalierten Personalkosten, den pauschalierten Sachkosten und den Gebäudekosten zusammen. Für die Fortschreibung wird die Entwicklung der Verbraucherpreise berücksichtigt. Die Fortschreibungsrate berücksichtigt die Daten der abgelaufenen Periode, wobei die tatsächliche Entwicklung der vergangenen Wirtschaftsperiode berücksichtigt wird. Für das Vereinbarungsjahr 2014 lag die Steigerungsrate nach der Index-Entwicklung für 2013 bei 3,27 % - dies entspricht rund 20 Mio. Euro, ein auch mit Blick auf die Steigerungsraten bei anderen Entgelten im Bereich gesetzlicher Leistungen beachtliches Volumen.
Daneben sind wichtige Qualitätsverbesserungsschritte zu verzeichnen: So wurden die "Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung in Tageseinrichtungen" 2012 grundlegend überarbeitet und werden umgesetzt - ein klares Bekenntnis zur Verbesserung auch der Betreuungsqualität und zum Bildungsauftrag der Kitas. Im Elementarbereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung sind mit "Kita-Plus" - entsprechend und infolge der Vereinbarung mit dem LEA - in rund 280 Kitas mit vielen Kindern aus sozial benachteiligten Familien für den Elementarbereich qualitativ bessere Bedingungen für Kinder sowie Erzieherinnen und Erzieher geschaffen worden: das Personal wurde um 24 Prozent aufgestockt, um die Förderbedingungen zu verbessern. Kita-Plus wurde entfristet; ist und bleibt damit fester Bestandteil der Hamburger Kindertagesbetreuung.
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung und zuletzt insbesondere die stark gestiegenen Betreuungsquoten in der Krippe sind in der täglich sehr anspruchsvollen Arbeit von den Erzieherinnen und Erziehern getragen worden - für die ihr Beruf oftmals auch Berufung ist, verbunden mit dem hohen Anspruch, "ihre Kinder" so gut wie möglich zu fördern. Die Arbeit und das Engagement der Erzieherinnen und Erzieher ist auch in diesem Kontext in ganz besonderem Maße hervorzuheben und zu würdigen; der besonderen Belastungssituation vieler Erzieherinnen und Erziehern soll und muss besonders Rechnung getragen werden.
C. Jetzt gemeinsame Anstrengungen für Qualitätsverbesserungen
Auf dem Weg, die Kitas noch mehr als bisher als Einrichtungen der frühen Bildung zu verstehen und auszustatten, muss dem quantitativen Ausbau nun zunächst in den Krippen, später im Elementarbereich die weitere Stärkung der Qualität und der Rahmenbedingungen folgen - dabei ist der Betreuungsschlüssel, die Fachkraft-Kind-Relation, ein zentraler Punkt. Diese Stärkung der Qualität wird als mehrjähriger Prozess schrittweise erfolgen und den finanziellen Einsatz sowohl der Länder als auch des Bundes erfordern. Ziel ist es, durch weitere massive Hamburger Anstrengungen, eine Beteiligung des Bundes, und einen sachgerechten Qualitätsbeitrag der Kita-Träger schrittweise, aber in einer verlässlichen, mehrjährigen Perspektive weitere spürbare Verbesserungen in der Betreuungsqualität zunächst im Krippenbereich und später im Elementarbereich zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund haben in den vergangenen Wochen auf Vermittlung der SPD-Fraktion Gespräche mit den Vertragspartnern des Landesrahmenvertrages (Sozialbehörde und Verbände der Kita-Träger) stattgefunden, die am 10.12.2014 in einer einstimmig verabschiedeten Eckpunktevereinbarung der Vertragskommission mündeten (s. Anlage). In dieser Eckpunktevereinbarung bekennen sich beide Seiten, Behörde und Träger/Verbände, zu dem Ziel, bis spätestens zum Doppelhaushalt 2025/2026 schrittweise eine
- Verbesserung der Fachkraft-/Kind-Relation im Krippenbereich auf 1 : 4 sowie eine
- Verbesserung der Fachkraft-/Kind-Relation im Elementarbereich auf 1 : 10

zu erreichen. Vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse im Rahmen der Beratungen der Bürgerschaft zum Haushalt 2015/2016 haben sich die Mitglieder der Vertragskommission auf konkrete Schritte zu Qualitätsverbesserungen in Krippe und Kita verständigt. Die den Senat tragende Fraktion will mit diesem fortgeschriebenen Haushaltsantrag diese Eckpunktevereinbarung aufgreifen, die entsprechenden Haushaltsbeschlüsse beantragen bzw. erwirken, um die von Behörde und Trägern/Verbänden aufgezeigte Zehn-Jahres-Perspektive zum Wohle der Kinder und ihrer Eltern sowie der Erzieherinnen und Erzieher Wirklichkeit werden zu lassen. Da viele einzelne Gesichtspunkte immer wieder auch Gegenstand von oppositionellen Forderungen und Anträgen waren und sind, setzt die SPD-Fraktion auf eine möglichst große Bereitschaft bei der Opposition, sich diesen Beschlüssen im Ergebnis auch anzuschließen. Das wäre ein gutes Signal für Hamburgs Krippen und Kitas.
Für die Erreichung der genannten Qualitätsziele (1:4 bzw. 1:10) ist nach heutigem Stand in der Endstufe ein zusätzlicher struktureller jährlicher Gesamtfinanzbedarf von mindestens 110-120 Mio. Euro erforderlich. Etwa 2/3 des Finanzbedarfs, also rund 80 Millionen Euro zusätzlich strukturell in der Endstufe, wären - so die Eckpunktevereinbarung der Vertragskommission - aus Haushaltsmitteln bereitzustellen. Da die Erreichung des Ziels aus Sicht vieler Expertinnen und Experten (vgl. z.B. die Bertelsmann-Studie) von Hamburg allein nicht gestemmt werden kann, sollen politisch alle Anstrengungen unternommen werden, Bundesmittel zur Verbesserung der Betreuungsqualität in Krippe und Kita in die Bundesländer und damit auch nach Hamburg zu lenken. Die Verbände der Hamburger Kita-Träger haben dankenswerterweise zugesagt, die Politik dabei nach Kräften zu unterstützen; sie treten insbesondere nachdrücklich für die Abschaffung des Betreuungsgeldes, die Verwendung dieser Bundesmittel für Qualitäts-verbesserungen in Krippe und Kita sowie für Länder und Kommunen finanzwirksame Ergebnisse des von der Bundesregierung begonnenen Verbesserungsprozesses bei Krippe und Kita ein. Bundesweit rund eine Milliarde Euro für das Betreuungsgeld sind in der Tat eine familien- wie finanzpolitische Fehlinvestition schlimmster Art: Auf Hamburg entfielen nach dem Königsteiner Schlüssel von dieser bundesweit rund einer Milliarde Euro für das Jahr 2014 knapp 28 Millionen Euro. Dieses Geld könnte für die Qualität in Krippe und Kita sinnvoll verwendet werden. Hier muss die Bundes-CDU endlich den Weg frei machen - die Hamburger CDU könnte dabei helfen. Kurzfristig ist mindestens anzustreben, auch dieses ist in der Eckpunktevereinbarung enthalten, dass die für das Betreuungsgeld nicht verbrauchten Haushaltsmittel des Bundes an die Länder in geeigneter Weise verbindlich zur Verbesserung der Betreuungssituation in Krippe und Kita weitergegeben werden.
Die Verbände der Hamburger Kita-Träger haben in der Eckpunktevereinbarung ferner einen Qualitätsbeitrag zugesagt. Für diese Bereitschaft verdienen sie große Anerkennung. Zugesagt wurde entsprechend der vereinbarten und umgesetzten Verbesserungsschritte der Vereinbarung ein jährlicher struktureller Beitrag in Höhe von 0,5 Prozentpunkten der (systematischen) Steigerungsrate, die sich aus dem Landesrahmenvertrag ergibt. Der insoweit dynamisierte Qualitätsbeitrag wächst daher auf rund 30-40 Mio. Euro insgesamt strukturell auf - mithin etwa 1/3 des zu schulternden Gesamtvolumens. Flankierungen insbesondere für kleine Kita-Träger, für die dieser Qualitätsbeitrag schwieriger zu stemmen sein kann, hat die Sozial-behörde zugesagt. Gemeinsam kann die Anstrengung für mehr Qualität gelingen.
Mit Fortschrittsberichten des Senats kann dieser Qualitätsverbesserungsprozess von der Bürgerschaft eng begleitet werden. Insgesamt ist eine breite Einbindung der Bürgerschaft, der Träger und Verbände, des Landeselternausschusses und der Personalvertretungen zu gewährleisten. Nur gemeinsam kann dieser Verbesserungsprozess gelingen - aber er muss jetzt gestartet werden!


Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Die Bürgerschaft begrüßt das Zustandekommen einer Eckpunktevereinbarung in der Vertragskommission Kindertagesbetreuung und unterstützt die darin enthaltene Zielsetzung der mittel- bis langfristigen Verbesserung der Fachkraft-/Kind-Relation im Krippenbereich auf 1 : 4 sowie eine Verbesserung der Fachkraft-/Kind-Relation im Elementarbereich auf 1 : 10.
2. Als erster Schritt zur Verbesserung der Betreuungsqualität im Krippenbereich wird für den Krippen-Personalschlüssel (Erziehungspersonal) bei allen Krippenleistungsarten für die betreuten Kinder in Kitas des Kita-Gutscheinsystems im Alter bis einschließlich 24 Monaten eine Verbesserung um 10 Prozent beginnend ab 1. April 2015 unter Berücksichtigung des vereinbarten Qualitätsbeitrages der Träger finanziert. Der Senat wird zu diesem Zweck ermächtigt, aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.01 "Zentrale Ansätze I", Kontenbereich "Globale Mehr- oder Minderkosten", Produkt ,Haushaltsrisiken und Budgetaufstockung‘ für das Haushaltsjahr 2015 2,5 Mio. Euro sowie für das Haushaltsjahr 2016 4 Mio. Euro zur Verstärkung auf den sachlich zutreffenden Kontenbereich des Einzelplanes 4, Produktgruppe 25406 "Kindertagesbetreuung" zu übertragen.
Der Senat wird ersucht,
3. den zweiten Schritt der Eckpunktevereinbarung zur Verbesserung der Betreuungsqualität im Krippenbereich bereits jetzt vorzubereiten, der im Doppelhaushalt 2017/2018 wirksam werden soll: Für den Krippen-Personalschlüssel (Erziehungspersonal) bei allen Krippenleistungsarten für die betreuten Kinder in Kitas des Kita-Gutscheinsystems im Alter von 25 bis einschließlich 36 Monaten soll unter Berücksichtigung des vereinbarten Qualitätsbeitrages der Träger ab spätestens 1.8.2017 ebenfalls eine Verbesserung um 10 % finanziert werden,
4. auch beim dritten Schritt der Eckpunktevereinbarung mit den Vorbereitungen zu beginnen. Auf Basis der aktuellen Parameter soll unter Berücksichtigung des vereinbarten Qualitätsbeitrages der Träger ein Personalschlüssel von 1:4 im Krippenbereich nach Möglichkeit ab dem 1.8.2019 erreicht werden, was allerdings eine erhebliche Unterstützung des Bundes voraussetzt (siehe Ziff. 5-7). In jedem Fall - und dies gilt für alle weiteren Schritte auf dem Weg zur Erreichung der Ziele gemäß Ziff. 1 - sind überprüfbare und verlässliche Verbesserungsschritte vorzunehmen, bei denen sich der städtische Finanzierungsbeitrag proportional zum aufwachsenden Qualitätsbeitrag der Träger entwickelt,
5. vor diesem Hintergrund seine Anstrengungen, auf Bundesebene eine verbindliche Kostenbeteiligung für Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung zu erreichen, mit Nachdruck weiterzuführen,
6. sowie das Klageverfahren gegen das Betreuungsgeldgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht und den politischen Einsatz gegen diese finanzielle wie politische Fehlinvestition mit Hochdruck weiterzuführen. Ziel ist eine Außer-Kraftsetzung dieses Gesetzes, damit die für das Betreuungsgeld im Bundeshaushalt veranschlagten rund eine Milliarde Euro für Qualitätsverbesserungen in den Bundesländern genutzt werden können. Im Erfolgsfall werden diese zusätzlichen Mittel in Hamburg für Qualitätsverbesserungen entsprechend der Eckpunktevereinbarung der Vertragskommission verwendet,
7. bis zum Erreichen und im Nicht-Erfolgsfall von Ziff. 6 beim Bund mit Nachdruck einzufordern, zumindest die für das Betreuungsgeld nicht verbrauchten Haushaltsmittel des Bundes an die Länder zur Verbesserung der Betreuungssituation im Krippen- und Elementarbereich weiterzugeben,
8. über die Fortschritte bei diesem mehrjährigen Verbesserungsprozess jährlich auf Basis von Fortschrittsberichten des Senats der Bürgerschaft zu berichten und insgesamt eine breite Beteiligung der Bürgerschaft, der Träger und Verbände, des Landeselternschusses und der Personalvertretungen bei diesem Verbesserungsprozess sicherzustellen. Rechtzeitig zum Kita-Jahr 2015/2016 hat der Senat den ersten Fortschrittsbericht der Bürgerschaft vorzulegen.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
17.12.2014

Von den Abgeordneten:
Peri Arndt, Ksenija Bekeris, Matthias Czech, Gabi Dobusch, Andreas Dressel, Gunnar Eisold, Hildegard Jürgens, Dirk Kienscherf, Melanie Leonhard, Barbara Nitruch, Martin Schäfer, Frank Schmitt, Carola Thimm, Carola Veit



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