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KITAPLÄTZE

Gebührenfreie Betreuung

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Gut Wohnen im Alter: weitere seniorengerechte Wohnformen in Hamburg schaffen

Rund 24 Prozent der Hamburger:innen sind derzeit über 60 Jahre alt. Bis 2050 wird sich der Anteil der Senior:innen in Hamburg voraussichtlich auf rund 30 Prozent erheblich erhöhen. SPD und Grüne haben sich zum Ziel gesetzt, Hamburg weiter altersfreundlich zu gestaltenund die Lebensverhältnisse älterer Bürger:innen stetig zu verbessern. Die Große Anfrage "Hamburgs Quartiere für Senioren:innen: aktiv, vielfältig und lebenswert" (22/3868) von SPD und Grünen hat zudem ein umfassendes und aktuelles Bild über die Wohnverhältnisse älterer Hamburger:innen gegeben.


Mit Hilfe des Senatskonzepts für ein seniorenfreundliches Hamburg (Drs. 20/3866), des Demografiekonzepts (Drs. 20/11107) und unter Beteiligung von Verbänden und der Zivilgesellschaft entwickelt Rot-Grün Hamburg als lebenswerte Stadt auch für Senior:innen nachhaltig weiter. Schwerpunkte sind dabei das seniorengerechte und bezahlbare Wohnen und die Strategie für demografiefeste Quartiere. Selbstbestimmtes Wohnen von Senior:innen ist damit Teil der Wohnungsbaupolitik und -förderung Hamburgs. Das Demografiekonzept entwickeln Rot-Grün im Sinne einer age-friendly City zu einem quartiersorientierten Aktionsplan weiter.


Der Bau barrierefreier wie barrierearmer Wohnungen gehört in Hamburg immer mehr zum Selbstverständnis. In der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) werden mit § 52 die bauordnungsrechtlichen Mindeststandards zum barrierefreien Bauen festgelegt. Geförderte Mietwohnungen sind mit einer barrierereduzierten Grundausstattung auszustatten, Wohnungsneubauten mit mindestens vier Geschossen und mindestens zehn geförderten Wohnungen pro Treppenhaus sind grundsätzlich mit einer barrierereduzierten Grundausstattung zu bauen. Neben dem barrierefreien Neubau fördert Hamburg über die Investitions- und Förderbank (IFB) auch den barrierefreien Umbau von Wohnungen. Durch die vielseitige und passgenaue IFB-Förderung wurde die Anzahl barrierereduzierter und barrierefreier Wohnungen in ganz Hamburg in den letzten Jahren sukzessive erhöht.


Menschen leben oftmals seit vielen Jahrzehnten in ihrem angestammten Sozialraum und pflegen dort lebendige Nachbarschaften. Auf verschiedenen Ebenen werden in Hamburg die Teilhabemöglichkeiten von Senior:innen auch mit altersbedingten Einschränkungen im Quartier und der Nachbarschaft kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. Mit Hilfe des Programms "Wohnen bleiben im Quartier", der "Richtlinie zur Förderung von kleinräumigen,

quartiersorientierten Wohn- und Versorgungsformen" sowie der IFB-Förderrichtlinie Sonderwohnformen wird die Entstehung von neuen Wohnformen, aber auch die Weiterentwicklung von Pflegeeinrichtungen hin zur Betreuungsformen mit deutlichem Quartiersbezug gefördert. Ziel ist es, gute Rahmenbedingungen für ein lebenslanges Wohnen in lebendigen Nachbarschaften auch bei Pflegebedürftigkeit zu schaffen. Auch das Projekt "LeNa - Lebendige Nachbarschaft" der SAGA wird in weiteren Quartieren etabliert. Das Projekt will bedarfsgerechte Wohnangebote schaffen, nachbarschaftliche Aktivitäten fördern, Hilfsnetzwerke aufbauen und auch professionelle Beratung und Hilfe durch einen ambulanten Dienst sicherstellen. Daneben sind Stiftungen traditionell wichtige Anbieter für bezahlbaren Wohnraum und Förderer nachbarschaftlicher Strukturen.


Diese guten Ansätze gilt es weiter zu stärken. SPD und GRÜNE verfolgen dabei das Ziel, dass möglichst alle Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gleichberechtigt teilhaben können. Beim Wohnen gilt, dass sich die Wohnform und das Angebot nach den Bedürfnissen der Menschen richten soll, die auch im Alter unabhängig und selbstbestimmt leben wollen. Dazu gehört, die Gewissheit haben zu können, die notwendige Unterstützung (zum Beispiel beim Einkaufen, bei Erledigungen aller Art wie Reparaturen oder Behördengänge, bei der Pflege oder im Haushalt, Fahrservice bis hin zum Umzugsmanagement oder Wohnungstausch) nach Bedarf erhalten zu können. Gemeinschaftsangebote sollen und können bei den Wohnformen wichtig sein. Dafür gilt es, auch die richtigen räumlichen Voraussetzungen im Bestand oder beim Neubau zu schaffen. Bei Nachverdichtungen gilt es daher regelhaft, auch die Wohnbedarfe der Hamburger:innen über 60 Jahren in die Planungs- und Bauprozesse zu integrieren.


Vor diesem Hintergrund bedarf es eines umfassenden Ansatzes, ausgehend von der Wohnung als Lebensmittelpunkt der Menschen, verbunden mit Hilfs- und Pflegeangeboten für alle Lebensbereiche: Barrierefreier Wohnraum und barrierefreies Wohnumfeld, Wohnangebote mit Betreuung und mit kompetenten Ansprechpartner:innen, Quartiersräume und Angebote von Wohn-Pflege-Gemeinschaften oder der Tagespflege.


Um die bereits bestehenden guten Ansätze für Hamburg weiter auszubauen, soll es daher ein Handlungskonzept und Modellvorhaben im Bestand und im Neubau zum seniorengerechten Wohnen geben. Eine Steigerung des Anteils an geförderten rollstuhlgerechten Wohnungen ist dabei ebenfalls von Relevanz.


Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. gemeinsam mit den Bezirken, den Stadtentwicklungsgesellschaften und dem Bündnis für das Wohnen ein geeignetes Verfahren zu prüfen, wie regelhaft bei Neubauvorhaben sowohl in bestehenden Quartieren als auch in neuen Stadtentwicklungsgebieten unter Einbeziehung des jeweiligen Quartiersumfeldes sichergestellt werden kann, dass

a. im Zuge von Konzeptvergaben ein Mindestanteil von 20 Prozent für Senior:innenwohnungen (60+) etabliert werden kann;

b. in geeigneter Weise ein signifikanter Anteil von Senior:innenwohnungen

(60+) in städtebaulichen Verträgen verankert werden kann;

2. im Rahmen einer Nachverdichtung in einem bestehenden Quartier unter Berücksichtigung bestehender Modellprojekte ein Modellvorhaben im Sinne des Antrags mit einem gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen und in Kooperation mit Unternehmen bzw. Organisationen aus dem Bereich Betreuung, Pflege und Wohnraum für pflege- und assistenzbedürftige Personen durchzuführen;

3. im Rahmen der Entwicklung neuer Stadtquartiere bestehende Projekte im Sinne des Antrags mit einem gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen und in Kooperation mit Unternehmen bzw. Organisationen aus dem Bereich Betreuung, Pflege und Wohnraum für pflege- und assistenzbedürftige Personen auszuwerten und weiterzuentwickeln;

4. bei den Modellvorhaben unter 2. und 3. in geeigneter Weise auch das Wohnumfeld im Sinne der Inklusiven Stadtentwicklung mit in die Planungen und Umsetzungen des Projekts einzubeziehen, um ein diskriminierungs- und barrierefreies Umfeld zu entwickeln oder im Rahmen einer Auswertung bestehender Projekte das Umfeld

auf Diskriminierungs- und Barrierefreiheit zu überprüfen;

5. bei den Modellvorhaben unter 2. und 3. neue Wohnformen (z. B. Co-Housing, CoLiving, Gemeinschaftswohnformen oder auch Verbindungen mit anderen sozialen Einrichtungen wie bspw. Kindertagesstätten) in die Umsetzung einzubeziehen oder bei bereits laufenden oder geplanten Projekten einzubeziehen;

6. der Bürgerschaft zu 1. und 2. bis zum 31. März 2023 und den Punkten 3. bis 5. bis zum 30. Juni 2024 zu berichten.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
29.06.2022

Von den Abgeordneten:
Matthias Czech, Gabi Dobusch, Sabine Jansen, Dirk Kienscherf, Martina Koeppen, Claudia Loss, Jörg Mehldau, Christel Oldenburg, Lars Pochnicht, Britta Schlage, Urs Tabbert, Isabella Vértes-Schütter, Michael Weinreich, Dagmar Wiedemann, Güngör Yilmaz



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