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KULTUR

Vielfalt und Lebendigkeit

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Klarer Kurs in stürmischen Zeiten: Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken - gerechte und gleiche Teilhabe fördern

Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024

Einzelplan 3.2

und

Einzelplan 6.2

und

Einzelplan 7.1




Gleiche und gleichberechtigte Teilhabe ist das Recht aller Menschen unabhängig von Herkunft, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Alter, Religion oder Behinderung. Mit ihrer Gleichstellungspolitik tritt die rot-grüne Koalition deshalb jeder Form von Diskriminierung entschieden entgegen und arbeiten daran, diesen politischen Anspruch in allen gesellschaftlichen Feldern zu verwirklichen.

Gleichstellungspolitik in der Freien und Hansestadt Hamburg ist in den letzten Jahrzehnten ein immer prägenderes Thema des Hamburger Senats geworden. Im März 2013 wurde das erste Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg verabschiedet, 2014 folgte die Unterzeichnung der "EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf der lokalen Ebene" und aktuell wird am dritten Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GPR) gearbeitet.

Im rot-grünen Koalitionsvertrag wurde festgehalten, dass die Regierungskoalition die Gleichstellung als gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Aufgabe aller Behörden und der Bezirke versteht. Gleichstellungspolitik ist Teil jeder Fachpolitik und als solches ein Anliegen des gesamten Senats. In haushaltsmäßig schwierigen Zeiten setzet Rot-Grün mit diesem Haushaltsantrag einen Schwerpunkt, um für ganz Hamburg die Gleichstellung von Frauen und die Akzeptanz von LSBTI* voranzubringen.

Mit der Stärkung der Produktgruppe 299.01 "Gleichstellung und gesellschaftlicher Zusammenhalt" um insgesamt über eine Million Euro wertet der Senat die ehemalige Stabsstelle für Gleichstellung jetzt Amt für Gleichstellung und gesellschaftlichen Zusammenhalt auf.

Die finanzielle Stärkung der Gleichstellungspolitik ermöglicht es, neben ihrer strukturellen und programmatischen Verankerung, die erfolgreichen gleichstellungspolitischen Projekte weiter auszubauen und neue Impulse zu setzen. Die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter wollen wir in Hamburg weiter vorantreiben und das Recht von Frauen auf ein selbstbestimmtes Leben stärken. Um den Herausforderungen in diesen Bereichen strategisch und konzeptionell zu begegnen, entwickelt die zuständige Gleichstellungsbehörde im Rahmen umfassender Beteiligungsprozesse gemeinsam mit allen relevanten Akteuren das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm und den Aktionsplan zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Eng verzahnt mit diesen Programmen ist die Fortschreibung der Antidiskriminierungsstrategie des Senates, deren Ziel es ist, allen Menschen dieser Stadt ein Leben frei von Diskriminierung und gesellschaftlicher Ausgrenzung zu ermöglichen, und deshalb ebenso als gesamtgesellschaftliche Herausforderung und als übergreifendes Ziel des Senats begriffen wird.

Im Rahmen der Antidiskriminierungsstrategie sind auch die Programme und Strategien der Fachbehörden wie z. B. das Demografie-Konzept 2030 oder der Hamburger Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wichtig, die große Schnittstellen zum Thema Antidiskriminierung aufweisen und zusammen gedacht und weiterentwickelt werden müssen.

Gleichstellungspolitik, Antidiskriminierungspolitik und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Mit einer Verstärkung der Mittel für die Gleichstellung wollen die Fraktionen von SPD und Grünen zentrale Projekte der Gleichstellungspolitik finanziell stärken. Dazu gehört die Stärkung der gesellschaftlichen Verankerung des GPR durch öffentliche Veranstaltungen, Tagungen u. ä. Austauschformate, mit denen die Zielsetzungen und Handlungsbedarfe noch stärker in den öffentlichen Diskurs eingebracht werden können. Gleichstellungspolitik ist als behördliche Politik zu kurz gedacht, sie lebt vom Austausch mit der Zivilgesellschaft, die auch programmatisch eine treibende Kraft ist. Rot-Grün will diese Kraft mit der Etablierung eines Runden Tisches GPR noch besser nutzen und ein kontinuierliches Austauschformat von Fachbehörden, Bezirksämtern und organisierter Zivilgesellschaft aufbauen. Zudem wollen wir die Rahmenbedingungen für die unbürokratische Förderung innovativer gleichstellungspolitischer Projekte schaffen.

Hier setzt auch der "Innovation in Digital Equality Award" (IDEA-Preis) an, mit dem der Hamburger Senat herausragende gleichstellungspolitische Innovation und gleichstellungspolitisches Engagement im digitalen Raum fördert. Wir wollen die-sen erfolgreich etablierte Förderpreis fortführen, denn er hilft, den dynamischen technologischen Fortschritt eng an den gesellschaftlichen Nutzen zu binden.

Ein erfolgreiches Instrument der Gleichstellungspolitik ist auch der Hamburger Gleichstellungsmonitor, dessen Aussagekraft durch die Aufnahme zusätzlicher Kriterien weiter ausgebaut werden soll.

Neben dem GPR bildet der korrespondierende Aktionsplan für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt die Grundlage für den Kampf gegen Diskriminierungen von homo- und bisexuellen sowie von trans- und intergeschlechtlichen Menschen und wirft mehr Licht auf die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt unserer Gesellschaft. Mit konkreten Maßnahmen arbeiten wir dafür, dass alle Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen und sexuellen Identität ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben führen können.

Ähnlich wie zum GPR soll auch zum Aktionsplan die Zivilgesellschaft mit themenübergreifenden Kampagnen in die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen des Aktionsplans für die Akzeptanz miteinbezogen werden. Dazu gehören z. B. auch zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote für LSBTI*-Personen, die vor Krieg und Unterdrückung geflüchtet sind und gezielt auf LSBTI*-Personen zugeschnittene Beratungsangebote. Hier sollen schon erfolgreich etablierte Beratungsangebote fortgesetzt werden und Möglichkeiten für die Anschubfinanzierung neuer, innovativer Vorhaben geschaffen werden.

Auch in der Beratung von trans*Personen hat sich gezeigt, dass die vorhandenen Kapazitäten in den geförderten Projekten nicht ausreichen, die Beratungsanliegen komplexer und die Wartezeiten deutlich länger werden. Deswegen wird die rot-grüne Koalition die Projekte stärken und Beratungskapazitäten an dieser Stelle weiter ausbauen.

Hamburgs Antidiskriminierungsstrategie ist darauf ausgerichtet, Vielfalt, Toleranz und Zusammenhalt in der Gesellschaft zu fördern. Der Senat hat seine Antidiskriminierungsstrategie sinnvoller Weise als übergreifende Querschnittsaufgabe ange-legt, die sich im Handeln der Hamburger Behörden verankern soll. Es ist deshalb wichtig, alle relevanten Akteur*innen in die Fortschreibung und Umsetzung der Antidiskriminierungsstrategie einzubeziehen und diesen Beteiligungsprozess sorgfältig durchzuführen. Hierzu sollen beispielsweise Mitarbeiter*innen der Hamburger Antidiskriminierungsberatungsstellen, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und des Integrationsbeirats an der Entwicklung, Begleitung und Evaluation der Antidiskriminierungsstrategie beteiligt werden (vgl. Drs. 22/3700). Dieser aufwändige Prozess soll durch zusätzliche Mittel abgesichert werden.

In der praktischen Arbeit der Antidiskriminierungsberatungsstellen stellen wir einen kontinuierlich steigenden Bedarf an qualifizierter Beratung für Menschen fest, die als Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- oder intergeschlechtliche Menschen Diskriminierung erfahren. Dabei sind in der Beratungspraxis psychosoziale Themen ebenso wie rechtliche Gesichtspunkte wichtig und müssen kompetent bearbeitet werden müssen. Es ist deshalb nötig, diese Beratungskapazitäten auszubauen.


Senior*innenpolitik und Investitionsprogramm Freundschaftsbänke

Gleichberechtigte Teilhabe gerät auch im Laufe des Lebens unter Druck. Wenn es im Alter z. B. beschwerlicher wird, Strecken zu Fuß zurückzulegen oder die Digitalisierung vieler Lebensbereiche große Anpassungsleistungen erfordert, ist die Freiheit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, im Alter schnell gefährdet. Deshalb ist Senior*innenpolitik für die Regierungsfraktionen gleichermaßen Teilhabepolitik. Der Weg, den wir beschreiten wollen, orientiert sich an der Idee einer "Age-friendly City" im Sinne der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Die rund 80 Senior*innentreffs in Hamburg sind als Teil der bezirklichen Offenen Senior*innenarbeit Anlaufpunkte für ältere Menschen in den Quartieren und Stadtteilen. Für viele ältere Menschen sind sie Teil der aktiven, selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung. Geleitet werden die Treffs in den meisten Fällen von Senior*innen, die ehrenamtlich in ihrer Freizeit Veranstaltungsprogramme gestalten, Abrechnungen erledigen, Kursleitungen koordinieren, Materialien besorgen und viele weitere Aufgaben wahrnehmen.

Die neue Globalrichtlinie zur bezirklichen Offenen Senior*innenarbeit sieht vor, dass künftig die Angebote in den Senior*innentreffs stärker die Vielfalt der Gesellschaft beispielsweise im Hinblick auf ethnische Wurzeln und sexuelle Identitäten berücksichtigen und abbilden. Die gestiegenen Anforderungen führen zu einem Mehraufwand für die oft hochbetagten Senior*innentreffleitungen und verschärfen die Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Nachfolger*innen für diese Positionen.

Damit Senior*innentreffs auch weiterhin in der gesamten Stadt Anlaufpunkte für ältere Menschen sind, braucht es eine Entlastung der ehrenamtlichen Senior*innentreffleitungen durch hauptamtliche Unterstützung. Diese soll in Projektform durch gemeinnützige Träger wie beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände e.V. erfolgen.

Die umfassende Digitalisierung unserer Lebenswelt bietet besondere Chancen und birgt gleichzeitig Risiken für das Leben im Alter. Die rot-grüne Koalition will verhindern, dass die Verlagerung vieler Dienstleistungen und sozialer Kontakte in den digitalen Raum Menschen im Alter abhängt. Um dem entgegenzuwirken, wurde das Projekt der Digitalmentor*innen entwickelt, die in den Begegnungsstätten für Senior*innen sehr erfolgreich Schulungen anbieten und stark nachgefragt werden. Dieses Programm ist erfolgreich und soll fortgeführt und verstetigt werden.

Auch die Senior*innentreffs als Teil der bezirklichen Offenen Senior*innenarbeit, stehen vor der Herausforderung, ihr programmatisches Angebot beständig weiter zu entwickeln, um die Vielfalt der Gesellschaft auch im Hinblick auf die Gruppe der LSBTI*-Personen unter den Alten abzubilden, die generationsbedingt oft stark unter Ausgrenzung und Abwertung gelitten haben. Hier wollen wir die Öffnung der Senior*innentreffs gezielt unterstützen, um mehr adäquate Angebote für LSBTI*-Personen zu entwickeln.


Altersfreundliche Bänke im öffentlichen Raum leisten einen erheblichen Beitrag zum Erhalt der Mobilität und damit zur Teilhabe am öffentlichen Leben. Mit einem Investitionsprogramm in alters- und kommunikationsfreundliche Bänke leisten wir einen Beitrag zur Lebensqualität vor allem älterer Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuß sind und öfter Verschnaufpausen brauchen. Sie sollen insbesondere an Fußverkehrswegen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie an belebten Plätzen, vor Supermärkten, Banken oder Arztzentren stehen. Altersfreundliche Bänke sind mit Seiten- und Rückenlehnen ausgestattet und haben eine Sitzhöhe und Sitztiefe von über 50 cm, die das Aufstehen erleichtern. Die Bänke sind besonders einladend und kommunikationsfreundlich, wenn sie als "Freundschaftsbänke" markiert und in einer einheitlichen Farbgebung leicht erkennbar sind.


Gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung

Mit der Gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung (GWHS) ist Hamburg einen bedeutenden Schritt gegangen, um den Haushalt geschlechtergerecht zu gestalten und dies durch entsprechende Ziele und Kennzahlen in den jeweiligen Fachbe-hörden kenntlich zu machen. Umfassende Ziel- und Kennzahlen sind unerlässlich, um Erreichtes aber auch Herausforderungen im Aufgabenfeld transparent und übersichtlich dazustellen. Hier hat die Freie und Hansestadt Hamburg eine Vorreiterrolle unter den Ländern und Kommunen eingenommen. Aus diesem Grund soll im Jahr 2023 ein Fachtag, in Kooperation der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke und der Finanzbehörde, zur Weiterentwicklung der GWHS stattfinden und im Nachgang die Errungenschaften der GWHS in Hamburg einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Weiterhin sollen für die Produktgruppe PG 299.01 im EP 3.2 neue Ziel- und Kennzahlen entwickelt werden.

Dies vorausgeschickt möge die Bürgerschaft beschließen:

A. Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Im Haushaltsjahr 2023 wird das Investitionsprogramm "Rahmenzuweisung Öffentliche Grünanlagen" im Einzelplan 6.2, Aufgabenbereich 292 "Naturschutz und Grünplanung" um 125.000 Euro erhöht. Ebenfalls im Haushaltsjahr 2023 um 125.000 Euro erhöht wird das Investitionsprogramm "Rahmenzuweisung Neu- u. Ausbau, Grundinstandsetzung von Straßen" im Einzelplan 7.1, Aufgabenbereich 301 "Verkehr und Mobilitätswende". Im Gegenzug wird der Ansatz des Zentralen Investitionsprogramms "Zentrale Verstärkung Investition" des Aufgabenbereichs 283 "Zentrale Finanzen" des Einzelplans 9.2 für das Haushaltsjahr 2023 um 250.000 EUR abgesenkt.

2. In den Haushaltsjahren 2023 und 2024 werden im Einzelplan 6.2, Produktgruppe 292.15 "Bezirkliche Zuweisungen N", die Ermächtigungen der Rahmenzuweisung "Öffentliches Grün" im Kontenbereich "Kosten aus Verwaltungstätigkeit" um jeweils 35.000 Euro erhöht. Ebenfalls in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 werden im Einzelplan 7.1, Produktgrup-pe 301.03 "Bezirkliche Zuweisungen Verkehr und Mobilitätswende" die Ermächtigungen der Rahmenzuweisung "Betriebsmittel Straße" im Kontenbereich "Kosten aus Verwaltungstätigkeit" um jeweils 35.000 Euro erhöht. Die Ansätze in der Produktgruppe 299.01 "Gleichstellung und gesellschaftlicher Zusammenhalt" des Einzelplans 3.2 werden in dem Kontenbereich "Kosten aus Transferleistungen" in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils um 826.000 Euro und in dem Kontenbereich "Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit" in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 204.000 Euro erhöht. Im Gegenzug werden die Ansätze in der Produktgruppe 283.01 "Zentrale Ansätze I", Kontenbereich "Globale Mehrkosten", Produkt "Sonstige Zentrale Ansätze" des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2023 um jeweils 950.000 Euro und in der Produktgruppe 246.04 "Zentraler Ansatz", Kontenbereich "Globale Mehrkosten" des Einzelplans 3.2, in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 um jeweils 150.000 Euro abgesenkt.

3. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 299 "Gleichstellung und gesellschaftlicher Zusammenhalt" werden wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung, in der Produktgruppe 299.01 "Gleichstellung und gesellschaftlicher Zusammenhalt" Kosten aus Transferleistungen zu verursachen, darf in den Jahren 2023 und 2024 in der Höhe von jeweils 250.000 Euro nur genutzt werden, um gemeinsam mit einem Träger oder mehreren Trägern ein Projekt oder mehrere Projekte zur hauptamtlichen Unterstützung der Offenen Senior*innenarbeit in den Bezirken zu finanzieren (Verwendungsauflage § 22 LHO).


B. Gleichstellungspolitik, Antidiskriminierungspolitik und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Der Senat wird ersucht,

1. Mit 190.000 Euro pro Jahr die Gleichstellung von Frauen und Männern noch stärker als bisher zu fördern durch,

a) die Begleitung und Sichtbarmachung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (GPR) sowie die punktuelle Förderung innovativer Projekte auf diesem Feld,

b) die Fortführung des IDEA-Preises,

c) die Weiterentwicklung des Gleichstellungsmonitors.

2. Mit 230.000 Euro pro Jahr die Belange der LSBTI*-Community in den Fokus zu rücken durch

a) die Fortführung der Geflüchteten-Projekte für LSBTI*-Personen,

b) die Umsetzung des Aktionsplanes geschlechtliche und sexuelle Vielfalt,

c) die Stärkung der Beratung für trans* Personen.

3. Mit 160.000 Euro pro Jahr sich weiterhin gegen Antidiskriminierung einzusetzen und diese deutlich zu machen durch

a) die Stärkung der Antidiskriminierungsberatung,

b) die Fortschreibung und Umsetzung der Antidiskriminierungsstrategie.


C. Senior*innenpolitik und Investionsprogramm Freundschaftsbänke

Der Senat wird ersucht,

1. Mit 200.000 Euro pro Jahr den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft in Hamburg Rechnung zu tragen:

a) Mit der Verstetigung der Digitalmentor*innen in der Offenen Senior*innenarbeit.

b) Mit der Sensibilisierung, Beratung und Unterstützung von Trägern der der offenen Senior*innenarbeit für die Einbeziehung von LSBTI* Personen.

2. Mit 250.000 Euro pro Jahr gemeinsam mit einem oder mehreren gemeinnützigen Trägern ein oder mehrere Projekte zur hauptamtlichen Unterstützung der Leitungen von Offenen Senior*innentreffs zu initiieren,

a) um zu gewährleisten, dass Senior*innentreffs aus allen Bezirken von diesen Projekten profitieren können,

b) und der Bürgerschaft bis zum 28.02.2024 zu berichten.

3. für die Investitionen unter A.1. die erforderlichen Ermächtigungen für Abschreibungen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 aus Zentralen Ansätzen des Einzelplans 9.2 sicherzustellen.

4. Investive Mittel in Höhe von 250.000 Euro sowie konsumtive Mittel in Höhe von 70.000 Euro pro Jahr nach Einwohnerwert den Bezirken zur Errichtung von "Alters- und kommunikationsfreundliche Bänken" zur Verfügung zu stellen und der Bürgerschaft bis zum 31.03.2024 über die Umsetzung zu berichten.


D. Gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung

Der Senat wird ersucht,

1. im Rahmen bestehender Ermächtigungen eine Fachtagung zur Gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung in Hamburg vorzubereiten, im Jahr 2023 durchzuführen und hierüber bis zum 28.02.2024 zu berichten,

2. bei der Erarbeitung der Kennzahlen und Kennzahlen-Planwerte die Bürgerschaft durch Befassung im Ausschuss für Gleichstellung und Antidiskriminierung bis zum 31.12.2023 frühzeitig einzubinden.

Antrag

Hamburgische Bürgerschaft
01.12.2022

Von den Abgeordneten:
Julia Barth-Dworzynski, Ksenija Bekeris, Cem Berk, Gabi Dobusch, Astrid Hennies, Danial Ilkhanipour, Regina Jäck, Simon Kuchinke, Iftikhar Malik, Baris Önes, Milan Pein, Mathias Petersen, Britta Schlage, Markus Schreiber, Sören Schumacher, Tim Stoberock, Sven Tode, Michael Weinreich, Ekkehard Wysocki



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