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KULTUR

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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Geduldsprobe bei der Gleichstellung von homosexuellen Beamten und Beamtinnen in Hamburg

Die in der vergangenen Legislaturperiode vorgenommene Anpassung des Hamburger Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsrecht des Bundes ist an einer Stelle unvollständig geblieben. Nach wie vor erhalten Hamburger Beamte und Beamtinnen, die in einer homosexuellen Lebenspartnerschaft leben, anders als verheiratete heterosexuelle Beamte und Beamtinnen keinen Familienzuschlag.
Presseberichten zufolge fordert der Senat über den Bundesrat die Bundesregierung auf, die homosexuellen Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen vollständig gleichzustellen.

Ich frage den Senat:
1. Wann beabsichtigt der Senat oder die zuständige Behörde homosexuelle Beamte und Beamtinnen, die in einer homosexuellen Lebenspartnerschaft leben, mit verheirateten Beamten und Beamtinnen gleichzustellen?
2. Welche Fortschritte sind auf dem Weg zu einer einheitlichen Neuregelung der Beamten/Innenbesoldung mit den norddeutschen Ländern erzielt worden?
3. Beabsichtigt der Senat bzw. die zuständige Behörde weiterhin, die Gleichstellung homosexueller Beamter und Beamtinnen in Hamburg mit dem Ziel eines einheitlichen Besoldungsrechts der norddeutschen Länder zu verbinden?
4. Wie beurteilt der Senat bzw. die zuständige Behörde den Rechtsanspruch von homosexuellen Beamten und Beamtinnen, die in einer Lebenspartnerschaft leben, auf eine Gleichstellung mit verheirateten Kollegen und Kolleginnen beim Familienzuschlag?
5. Welche gesetzlichen Änderungen müssen konkret vorgenommen werden, um in Hamburg, wie in anderen Bundesländern längst geschehen, eine vollständige Gleichstellung auch beim Familienzuschlag zu erreichen?
6. Welche Kosten erwartet der Senat durch eine Gleichstellung homosexueller Beamter und Beamtinnen beim Familienzuschlag?

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
19.12.2008
Drucksache: 18/1850

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch

Antwort des Senats



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