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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Elterngeld für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner

Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das zum 1.Januar 2007 in Kraft getreten ist, können auch die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner von Leistungsberechtigten Elterngeld erhalten, wenn sie mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Zuständige Stellen für die Anträge sind in Hamburg die Bezirksämter.

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Lebenspartnerinnen und Lebenspartner -bitte nach Geschlecht getrennt darstellen- haben in den Jahren 2007 und 2008 bei welchen Bezirksämtern Elterngeld für wie viele Monate beantragt?

2. Wie viele Lebenspartnerinnen und Lebenspartner -bitte nach Geschlecht getrennt darstellen- haben in den Jahren 2007 und 2008 in welchen Hamburger Bezirken für wie viele Monate Elterngeld erhalten

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
27.01.2009
Drucksache: 19/2075

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch

Antwort des Senats



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