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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Gremienbesetzung und Geschlechtergerechtigkeit

Eine Gleichstellung von Frauen und Männern ist erst dann erreicht, wenn es eine annähernd geschlechterparitätische Vertretung in den Parlamenten und Regierungen, in den Vorstanden und Aufsichtsräten öffentlicher und privater Unternehmen, in Verwaltungsgremien, Kommissionen, Beiräten und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens gibt.

In Artikel 3 Absatz 4 der Hamburgischen Verfassung heißt es, "Insbesondere wirkt sie (die vom Volk ausgehende Staatsgewalt) darauf hin, dass Frauen und Männer in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen gleichberechtigt vertreten sind."

Die schwarz-grünen Koalitionspartner "sind sich einig, dass eine von beiden angestrebte gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen an der Ausgestaltung der Gesellschaft auch in einem ausgewogenen Verhältnis der Geschlechter bei der Wahrnehmung von Aufgaben in Gremien und Leitungsfunktionen widerspiegeln muss, das internationalen Standards entspricht (Koalitionsvertrag s.52).

Die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen wird zwar erklärtermaßen von allen angestrebt, Realität ist sie jedoch auch in Hamburg noch keinesfalls.


Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Wie hoch ist der Frauenanteil (absolut und in Prozent) unter den vom Senat seit Beginn der 18. Legislaturperiode besetzten Plätzen in den kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen? (Mit Stand vom 31.12.2005, 31.12.2006 und 31.12.2007 - bitte entsprechend der Drs. Nr. 18/2021 auflisten.)
2. Wie hoch ist der Frauenanteil (absolut und in Prozent) unter den vom Senat seit Beginn der 18. Legislaturperiode besetzten Aufsichtsratsplätzen oder Beiräten von stadteigenen oder anteilig sich im städtischen Besitz befindenden Firmen oder Gesellschaften? (Mit Stand vom 31.12.2005, 31.12.2006 und 31.12.2007 - entsprechend der Drs. Nr. 18/2021 auflisten.)
3. Hält der Senat die Beteiligung von Frauen an den unter 1. und 2. genannten Organen bzw. Gremien angesichts des oben genannten Auftrages aus der Hamburgischen Verfassung für ausreichend?
3.1. Wenn ja, warum?
3.2. Wenn nein, was gedenkt der Senat zu tun, um den Frauenanteil zu erhöhen?
4. Was gedenkt der Senat hinsichtlich der besonders starken Unterrepräsentation von Frauen in einigen speziellen Bereichen des öffentlichen Lebens wie dem Bereich Katastrophenschutz, dem Bereich Verkehrswesen und dem Bereich Finanzwesen zu tun?
5. Das Land Berlin hat in seinem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) in der Fassung vom 6. September 2002 im §15 "Gremien" einen Passus aufgenommen, der die quotierte Entsendung von Frauen und Männern in alle Aufsichtsräte und Gremien regelt. Gedenkt der Hamburger Senat ebenfalls in dieser Legislaturperiode ein Landesgremiengesetz vorzulegen?
5.1. Wenn ja, wann und mit welcher konkreten Zielrichtung?
5.2. Wenn nein, warum nicht?

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
03.02.2009
Drucksache: 19/2144

Von den Abgeordneten:
Elke Badde, Gabi Dobusch

Antwort des Senats



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