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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Arbeitsstelle Vielfalt

Am 23.06.09 hat der Senat die Einrichtung der "Arbeitsstelle Vielfalt" beschlossen und auf einer Pressekonferenzöffentlich bekannt gegeben. Laut der entsprechenden Pressemittei-lung der Justizbehörde soll die Arbeitsstelle zentrale Ansprechstelle für Fragen der Gleich-stellung der Geschlechter, gleichgeschlechtliche Lebensweisen, für interkulturelle Angele-genheiten und den demografischen Wandel sein. Sie soll darüber hinaus die Umsetzung des Antidiskriminierungsrechts (AGG) kontrollieren und die Maßnahmen gegen Rassismus und Rechtsextremismus koordinieren.
Dem Personalbericht 2009 (Band 2) Drs. 19/3439 ist zu entnehmen, dass die Arbeitsstelle Vielfalt auch Erkenntnisse darüber sammeln soll, ob und inwieweit sich Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg "aufgrund ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt füh-len" und diese Erkenntnisse in die weitere Diskussion einspeisen.
CDU und GAL haben in der Rechtsausschusssitzung am 02.07.09 einen Antrag auf Selbstbefassung mit dem Thema der Arbeitsstelle Vielfalt abgelehnt. Nach Aussagen des Justizsenators im Rechtsausschuss gibt es seitens der Justizbehörde keine Planungen, der Bürgerschaft eine Senatsmitteilung zuzuleiten.
Ich frage deshalb den Senat auf diesem Wege:
1. Welche Aufgaben sollen von der Arbeitsstelle Vielfalt im Einzelnen wahrgenommen werden?
2. Wo genau wird die Arbeitsstelle Vielfalt innerhalb der Justizbehörde organisatorisch angesiedelt?
3. Wie viele Stellen sollen der Arbeitsstelle Vielfalt insgesamt zugewiesen werden und auf welche Summe belaufen sich insgesamt die jährlichen Personalkosten?
4. Wie viele und welche Stellen mit welcher Wertigkeit sollen welchen einzelnen Auf-gabengebieten im Rahmen der Arbeitsstelle Vielfalt zugewiesen werden?
5. Von welcher Behörde werden bzw. wurden bis zur Arbeitsaufnahme der Arbeitsstel-le Vielfalt am 01.08.09 die unter Ziffer 1 erfragten Aufgaben wahrgenommen? Wo sind bzw. waren wie viele Stellen mit welcher Wertigkeit innerhalb der Behörde zur Wahrnehmung welcher einzelner Aufgaben angesiedelt?
6. Welche der unter Ziffer 5 erfragten Stellen werden zur Arbeitsstelle Vielfalt verla-gert? Welche dieser Stellen verbleiben wo sie sind und welche Aufgaben sollen zu-künftig - nach der Arbeitsaufnahme der Arbeitsstelle Vielfalt - mit ihnen bearbeitet werden?
7. Wie viele und welche Stellen mit welcher Wertigkeit und welchen Aufgabengebieten werden im Zusammenhang mit der Einrichtung der Arbeitsstelle Vielfalt neu ge-schaffen? Auf welche Summe belaufen sich die diesbezüglichen jährlichen Perso-nalkosten?
8. Erfolgen die unter den Ziffern 3 und 7 erfragten Personalkosten 2009 und 2010 im Rahmen des veranschlagten Personalkostenbudgets des Einzelplans 2?
9. Soweit Aufgaben der Arbeitsstelle Vielfalt auch außerhalb der Arbeitsstelle wahrge-nommen werden: Welche Aufgaben sind das im Einzelnen, wie erfolgt die Abgren-zung der jeweiligen Arbeit und auf welche Weise soll Doppelarbeit vermieden wer-den? Wie ist jeweils die Zusammenarbeit geplant?
10. Welche der unter Ziffer 1 erfragten Aufgaben werden bzw. wurden bis zur Ar-beitsaufnahme der Arbeitsstelle Vielfalt am 01.08.09 von keiner Behörde wahrge-nommen?
11. Welche Vorteile sieht der Senat bzw. die zuständige Behörde in der Wahrnehmung der unter Ziffer 1 erfragten Aufgaben durch die Arbeitsstelle Vielfalt gegenüber der Aufgabenwahrnehmung durch die zuvor zuständigen Stellen?
12. Welche Maßnahmen sollen durch die Arbeitsstelle Vielfalt nach ihrer Arbeitsauf-nahme prioritär eingeleitet werden?
13. Welche Aufgaben wird die Arbeitsstelle Vielfalt im Zusammenhang mit der Umset-zung der Charta der Vielfalt übernehmen?
14. Wird das Aufgabengebiet "Gleichgeschlechtliche Lebensweisen" zur Arbeitsstelle Vielfalt wechseln?
a. Wenn ja, wird dieses Aufgabengebiet neu definiert und falls ja, welche neuen Aufgabenstellungen werden dies sein?
b. Wenn ja, wird auch die Betreuung der aus verschiedenen Titeln der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz finanzierten Ange-bote für Lesben und Schwule in die Justizbehörde wechseln?
c. Wenn ja, liegt die Federführung für die angekündigte Evaluation der Angebo-te für Lesben und Schwule in Hamburg bei der Arbeitsstelle Vielfalt?
d. Wenn nein, warum nicht?

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
09.07.2009
Drucksache: 18/3542

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch, Jana Schiedek

Antwort des Senats



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