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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Polizeikommissariat 21 Mörkenstraße: Auflösung der Dienstgruppe Präsenz und andere Aspekte der Personalausstattung

Der CDU-geführte Senat hat seit dem Jahr 2007 vier von zuvor 28 Polizeikommissariaten in Hamburg geschlossen. Nicht zuletzt deshalb ist die Personalausstattung der örtlichen Polizeidienststellen in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. So waren nach Senatsangaben Anfang August 2009 rechnerisch 226 Polizistinnen und Polizisten weniger an Hamburgs Polizeikommissariaten tätig als drei Jahre zuvor (Drs. 19/3912).
Laut einer Untersuchung der Polizei haben sich die personellen Engpässe an den örtlichen Dienststellen mittlerweile so weit verschärft, dass die Polizeikommissariate nicht mehr in der Lage sind, eine ausreichende Besetzung der Streifenwagen zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund hat die Behörde für Inneres entschieden, die so genannten Dienstgruppen Präsenz an den Polizeikommissariaten aufzulösen und die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem regulären Vollzugsdienst zuzuweisen.
Ursprünglich waren die Dienstgruppen Präsenz (mit zuletzt hamburgweit 208 Vollzugsbeamten) an den Polizeikommissariaten eingerichtet worden, um über flexible Einheiten zu verfügen, die die sichtbare Polizeipräsenz vor Ort stärken und insbesondere an Brennpunkten konsequent niedrigschwellig einschreiten können. Dagegen ist nun aus der BfI zu hören, die Dienstgruppe Präsenz mit ihrem festen Aufgabengebiet der Bestreifungen an Brennpunkten behindere einen flexiblen, der Sicherheitslage angepassten Kräfteeinsatz.
Das Polizeikommissariat 21 verfügte laut Senatsauskunft am 1. August 2009 über 149 Stellen des Polizeivollzugsdienstes, davon waren 148 tatsächlich mit Polizistinnen und Polizisten besetzt; drei Jahre zuvor hatte das PK noch 142 besetzte Vollzugsstellen (Drs. 19/3912, 18/5220). Damit gehört das PK 21 zu den wenigen Polizeikommissariaten in Hamburg, die hinsichtlich der besetzten Planstellen hinzugewonnen haben. Mit Blick auf das Polizeikommissariat 21 Mörkenstraße fragen wir den Senat:

1. Personalausstattung
Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Polizeikommissariat 21 entwickelt?
a) Wie hat sich der Personalbesetzungsumfang, also die Zahl der tatsächlich dort tätigen Bediensteten, in den Jahren 2002 bis 2009 jeweils zum Stichtag 1. Oktober dargestellt (bitte aufschlüsseln auch nach Verwaltungs- und Vollzugsbediensteten)?
b) Haben sich in den Jahren seit 2002 nachhaltige Veränderungen im Zuständigkeitsbereich des PK 21 ergeben (etwa hinsichtlich des räumlichen Zuschnitts oder der Zahl zu betreuender Einwohner)? Wann gab es welche nennenswerten Änderungen und inwiefern haben sie sich jeweils auf die personelle Ausstattung des Polizeikommissariats ausgewirkt?

2. Ergebnisse der Studie zur Belastung der Polizeikommissariate
Welche Feststellungen wurden bei der Untersuchung der personellen Ausstattung der Polizeikommissariate in Bezug auf das Polizeikommissariat 21 getroffen?
a) Welche Pluspunkte wurden ggf. im Vergleich zu anderen Polizeikommissariaten festgestellt?
b) Welche Defizite haben sich gezeigt und durch welche Maßnahmen soll ihnen begegnet werden?
3. Konsequenzen aus der Studie zur Belastung der Polizeikommissariate
Welche Änderungen hat die Innenbehörde seit Mitte 2009 im Zusammenhang mit der Untersuchung von Ausstattung und Bedarfen der Polizeikommissariate oder aus welchen anderen Gründen im Einzelnen beim Polizeikommissariat 21 wann und wie vorgenommen? Welche weiteren Maßnahmen sind für wann geplant?
a) Gibt es Neuerungen organisatorischer Art oder veränderte Aufgabenzuteilungen, etwa zwischen zentralen und örtlichen Dienststellen der Polizei? Gibt es Entscheidungen oder Überlegungen, an den Dienstzeiten bzw. Schichten des PK Änderungen vorzunehmen?
b) Ist der Personalbestand des Polizeikommissariats 21 gesunken oder gestärkt worden? Hat es Verlagerungen von Stellen und/oder von Mitarbeitern gegeben und wenn ja, inwiefern? Welche Veränderungen gibt es insbesondere bei der Zahl der dem PK 21 zugewiesenen Stellen, ihrer Besetzung oder bei Fremdnutzungen?
c) Welche Veränderungen gibt es bei der PK-internen Personalzuweisung? Wie viele Stellen für Vollzugsbeamte wurden bislang für die Leitung des PK (einschließlich etwaiger Führungsstäbe), im Wachdienst, im Ermittlungsdienst und für welche sonstigen Aufgaben des Reviervollzuges eingesetzt und welche Verlagerungen gibt es insoweit?
d) Ist es bei den Organisationseinheiten zu Führungsveränderungen gekommen und wenn ja, inwiefern und mit welchen stellenmäßigen Auswirkungen?

4. Uniformierte Polizeipräsenz
Die sichtbare Präsenz der Polizei ist im Gebiet des Polizeikommissariats in den ersten drei Quartalen 2008 gegenüber dem Vorjahr entgegen dem Landestrend erheblich gestiegen. So hatte die Polizei in den ersten neun Monaten des Jahres 2006 11.572 Personalstunden Präsenz geleistet, im Jahr 2007 nur 8.908 und im Jahr 2008 15.334 Stunden (Drs. 19/1291).
a) Welche Entwicklung ist im Gebiet des Polizeikommissariats 21 für den Zeitraum Januar bis September 2009 festzustellen und welche prozentuale Veränderung bedeutet dies gegenüber dem Vorjahreszeitraum?
b) Welche Zahlen, Erfahrungswerte und anderen Erkenntnisse gibt es darüber, wie viele der Personalstunden Präsenz am Polizeikommissariat 21 (absolut und/oder anteilig) in den einzelnen Jahren 2006 bis 2009 im Zuge der Einsätze / von Mitarbeitern der Dienstgruppe Präsenz geleistet wurden?
c) Wird angestrebt, die Zahl der Personalstunden Präsenz im Gebiet des PK zu steigern? Wenn ja, mithilfe welcher Maßnahmen soll dieses Ziel erreicht werden? Wenn nein, weshalb nicht?

5. Dienstgruppe Präsenz (DGP)
Im Polizeikommissariat wurden laut Senat in den vergangenen Jahren in der Regel 15 Mitarbeiter in der Dienstgruppe Präsenz eingesetzt, zeitweise sogar 17 Beamte. In den Jahren 2005/2006 waren es lediglich acht Mitarbeiter gewesen (Drs. 19/1073, 19/3102, 19/3561).
a) Auf welchen Erwägungen beruhte die Entscheidung, im Polizeikommissariat rund 15 und damit fast doppelt so viele Beamte in der Dienstgruppe Präsenz einzusetzen wie in Vorjahren? Welche örtlichen Gegebenheiten wurden dabei berücksichtigt, welche Phänomene als prioritär beurteilt?
b) Welche Aufgaben hat die Dienstgruppe Präsenz am PK 21 in den vergangenen Jahren und insbesondere im Jahr 2009 im Einzelnen wahrgenommen, was waren Schwerpunkte der Einsätze und welche Phänomene haben die Arbeit der DGP geprägt (etwa Jugendgruppen, Verkehrsüberwachung)? Zur Bekämpfung welcher Arten von Kriminalität wurde die Dienstgruppe Präsenz des PK eingesetzt und um welche Einsatzorte hat sich die DGP besonders gekümmert?
c) Wie viele Stellen haben die Mitarbeiter der Dienstgruppe Präsenz zuletzt besetzt? Wie viele dieser Stellen waren bisher dem Polizeikommissariat 21 zugewiesen, wie viele gehörten formal zu welchen anderen organisatorischen Einheiten der Polizei (Bitte im Einzelnen aufschlüsseln)?

6. Auflösung der Dienstgruppe Präsenz
Die Innenbehörde hat angekündigt, die DGP an den PKs zum 1. Oktober 2009 auflösen zu wollen.
a) Auf welchen Erwägungen beruht die Entscheidung bzw. das Vorhaben, die Dienstgruppe Präsenz aufzulösen?
b) Wie wird gewährleistet, dass sich die Polizei auch in Zukunft in ausreichendem Maße um die bisher von der Dienstgruppe Präsenz wahrgenommenen Aufgaben kümmern kann?
c) Wie und durch wen sollen diese Aufgaben künftig wahrgenommen werden? Sollen derartige Einsätze regelhaft durch das Personal des Polizeikommissariats 21 durchgeführt werden und wie wird dies in der Personalbemessung berücksichtigt?
d) Wird es eine regelhafte Unterstützung des PK 21 durch andere Polizeieinheiten geben? Wenn ja, welche organisatorischen Vorkehrungen werden dafür getroffen und wer entscheidet anhand welcher Informationen über einen derartigen Personaleinsatz?

7. Stellenverlagerungen im Zuge der Auflösung der Dienstgruppe Präsenz
a) Welche Veränderungen sind im Einzelnen hinsichtlich der Stellen und Mitarbeiter der DGP vorgenommen worden bzw. beabsichtigt? Inwieweit gibt das Polizeikommissariat 21 Beamte des Polizeivollzugsdienstes ab, in welchem Umfang und an wen? Inwieweit gewinnt das PK 21 neue Vollzugsbeamte hinzu, in welchem Umfang und wo genau waren sie vorher tätig?
b) Wie viele der bisher von Mitarbeitern der Dienstgruppe Präsenz am PK 21 besetzten Stellen sind jetzt dem Polizeikommissariat zugewiesen, wie viele welchen anderen Polizeikommissariaten und wie viele welchen sonstigen Organisationseinheiten?
c) An welchen Dienststellen und für welche Funktionen werden die Stellen, welche bisher durch Mitarbeiter der DGP besetzt waren, im Einzelnen tatsächlich, d.h. unabhängig von ihrer formalen Zuweisung, genutzt? Gibt es unbesetzte Stellen, um welche handelt es sich und seit wann sind sie frei?

8. Beamte im Besonderen Fußstreifendienst
Am Polizeikommissariat 21 waren nach Senatsangaben (Drs. 18/6140) im Frühjahr 2007 elf Bürgernahe Beamtinnen und Beamte (BFS) tätig.
a) Wie viele waren es am 30. Juni 2009 und wie viele Bünabes gibt es derzeit am PK 21?
b) Gibt es Entscheidungen oder Planungen, bei den Bünabes am PK 21 zu Veränderungen zu kommen, etwa hinsichtlich ihrer Zahl, ihren räumlichen Zuständigkeitsbereichen oder ihren sachlichen Aufgabengebieten? Worum geht es dabei im Einzelnen?

9. Streifenwagen
Laut Senatsauskunft (Drs. 19/1073, 19/3561) waren am Polizeikommissariat 21 bisher in der Grundlast drei Funkstreifenwagen (mindestens und maximal) mit einer Besetzung von zwei Beamten einsatzfähig zu halten.
a) Gibt es insoweit Änderungen, inwiefern und auf welchen Erwägungen beruhen sie?
b) Wie viele Funkstreifenwagen hat das Polizeikommissariat 21 derzeit bzw. künftig in der Grundlast mindestens und maximal zu besetzen?

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
12.10.2009
Drucksache: 19/4308

Von den Abgeordneten:
Bülent Ciftlik, Gabi Dobusch, Andreas Dressel, Britta Ernst, Arno Münster

Antwort des Senats



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