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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Gender Pay Gap und Berufsorientierung

Immer noch besteht ein durchschnittlicher Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern von ca. 21 Prozent zu Ungunsten der Frauen. Der sogenannte Gender Pay Gap lässt sich zu einem großen Teil (drei Viertel laut Statistisches Bundesamt) auf sogenannte strukturelle Unterschiede zurückführen. Hierbei spielt z.B. eine Rolle, dass Berufe, die mehrheitlich von Frauen ausgeübt werden, durchschnittlich schlechter als Berufe männergeprägter Branchen entlohnt werden. Schülerinnen und Schüler darauf aufmerksam zu machen, welche Berufsmöglichkeiten sich ihnen jenseits der Stereotypen bieten, ist daher ein guter erster Ansatz zum Abbau des Gender Pay Gaps. Ein Reinschnuppern in die mehrheitlich von dem anderen Geschlecht ausgeübten Berufsfelder ist der Zweck der jährlich stattfindenden Girls' und Boys' Days. In der Drucksache 21/12762 wurde die Zahl der Teilnehmerinnen am Girls' Day für die vorherigen fünf Jahre abgefragt. Die Anzahl der auf der Internetseite veröffentlichten Plätze blieb in den letzten Jahren in Hamburg stabil bei über 2000, wobei die Anzahl der tatsächlich teilnehmenden Mädchen höchstwahrscheinlich höher ist, da nicht jeder Platz auf der Internetseite veröffentlicht wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie hoch ist die Anzahl der Girls? Day-Plätze auf der Internetseite www.girls-day.de dieses Jahr?

2. Bei der Anmeldung eines Girls? Day-Platzes auf der Internetseite wird nach der Auswahlkategorie gefragt, in welche der angebotene Platz fällt.

a) Wird erfasst, wie viele Plätze aus den jeweiligen Auswahlkategorien angeboten werden?

b) Wenn ja, bitte die Anzahl nach Auswahlkategorien auflisten.

3. Wie hoch war die Anzahl der Boys? Day-Plätze auf der Internetseite www.boys-day.de in den letzten fünf Jahren?

4. Wird erfasst, wie viele Boys? Day-Plätze aus den jeweiligen Auswahlkategorien angeboten werden?

a) Wenn ja, bitte die Anzahl nach Auswahlkategorie auflisten.

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
18.03.2019
Drucksache: 21/16557

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch

Antwort des Senats



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