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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Eine Chance für Alleinerziehende: Teilzeitberufsausbildung

Alleinerziehende sind nach dem 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung besonders armutsgefährdet. Erwerbsarbeit ist der beste Schutz vor Armut. Um jungen Alleinerziehenden eine berufliche Perspektive zu ermöglichen, wurde 2005 die Möglichkeit einer Teilzeitberufsausbildung in § 8 des Berufsausbildungsgesetzes verankert.
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsausbildung (BIBB) verabschiedete am 27.06.2008 eine Empfehlung, in der insbesondere die Teilzeitberufsausbildung genannt wird. Er appelliert insbesondere an die Verantwortlichen, die notwendigen Förder- und Rahmenbedingungen für eine Umsetzung dieser Form der Berufsausbildung zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat bzw. die zuständige Behörde:
1. In welchem Umfang wurde die seit 2005 mögliche Teilzeitberufsausbildung in Anspruch genommen? Bitte aufschlüsseln nach Jahren ab 2005 gesamt und anteilig an allen Ausbildungsverhältnissen, nach Ausbildungsberufen und Geschlecht
2. In wie vielen Fällen wurde die Teilzeitausbildung erfolgreich abgeschlossen? Bitte aufschlüsseln nach Jahren ab 2005 gesamt und anteilig an allen Ausbildungsverhältnissen, nach Ausbildungsberufen und Geschlecht
3. In wie vielen Fällen wurde die Teilzeitberufsausbildung abgebrochen? Bitte aufschlüsseln nach Jahren ab 2005 gesamt und anteilig an allen Ausbildungsverhältnissen, nach Ausbildungsberufen und Geschlecht
3.1. Sind Gründe für mögliche Ausbildungsabbrüche bekannt?
4. Führte der Senat oder die team.arbeit.hamburg Informationsveranstaltungen o.ä. zur Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung durch?
4.1. Wenn ja
4.1.1. Wie viele Veranstaltungen und wann?
4.1.2. Mit welcher Zielgruppe?
4.1.3. Mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern
4.2. Wenn nein, warum nicht?
5. Führten andere Stellen wie z.B. die Handelskammer oder ausbildende Betriebe Informationsveranstaltungen o.ä. zur Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung durch?
5.1. Wenn ja
5.1.1. Wie viele Veranstaltungen und wann?
5.1.2. Mit welcher Zielgruppe?
5.1.3. Mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern
5.2. Wenn nein, warum nicht?
6. In welchen Berufen hält der Senat bzw. die zuständige Behörde eine Teilzeitberufsausbildung für sinnvoll?
7. Welche konkreten Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote gibt es, um jungen Alleinerziehenden eine Teilzeitberufsausbildung zu ermöglichen
7.1. Im Bereich der Kinderbetreuung?
7.2. Im Bereich pädagogischer Begleitangebote?
8. Werden bei der team.arbeit.hamburg die Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung gefördert, z.B. in Beratungsgesprächen, durch Informationsblätter etc.
8.1. Wenn ja, in welcher Form?
8.2. Wenn nein, warum nicht?
9. Inwiefern und in welcher Höhe können alleinerziehende Teilzeitauszubildende Transferleistungen in Anspruch nehmen?
10. Wie hoch ist die Zahl und der Anteil der Teilzeitberufsauszubildenden, die Berufsausbildungsbeihilfe beziehen? Bitte aufschlüsseln nach Jahren ab 2005, nach Geschlecht, Alter, Kinderzahl und Ausbildungsberuf.

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
08.09.2008
Drucksache: 19/1042

Von den Abgeordneten:
Elke Badde, Ksenija Bekeris, Gabi Dobusch, Britta Ernst, Carola Veit

Antwort des Senats



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