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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Eingliederungshilfe zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine Leistung der Sozialhilfe (SGB XII). Sie gliedert sich in drei Leistungsgruppen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die UN Behindertenrechtskonvention bestärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung darin, selbst zu entscheiden, in welcher Form bewilligte Leistungen in Anspruch genommen werden (ambulant oder stationär). Die Ausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe steigen kontinuierlich. Der Kreis der Leistungsberechtigten wurde in den vergangenen Jahren ausgeweitet und eine Reihe neuer Instrumente wie die persönliche Assistenz, das persönliches Budget, die unterstützte Beschäftigung etc. wurden eingeführt. Der Senat versucht, Kosten in diesem Bereich durch Senkung der Fallkosten sowie der Fallzahlen einzusparen. Hier können für den einzelnen Menschen mit Behinderung unverhältnismäßige Härten entstehen.



Ich frage den Senat:
1. Seitdem die Stadt Hamburg im Jahr 2005 den Vertrag mit der Hamburger AssistenzGenossenschaft HAG aus formalen Gründen gekündigt hat wartet die HAG auf eine neue vertragliche Grundlage für die einheitliche Vergütung der Assistenzstunden. Bis wann will die zuständige Behörde den neuen Vertrag abschließen?
2. Mit welcher Begründung lehnt die zuständige Behörde den Vorschlag der HAG ab, einen einheitlichen Stundensatz vertraglich zu vereinbaren, der sowohl in den Zeiten der häuslichen und pflegerischen Tätigkeiten sowie der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bezahlt wird als auch in Zeiten der Anwesenheitsbereitschaft?
3. Auf welchem Weg befasst sich die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz mit der Kostenentwicklung der Eingliederungshilfen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung?
3.1 Welche behördlichen Stellen sind damit befasst?
3.2 Welche Maßnahmen werden im Einzelnen von der zuständigen Behörde erwogen, um die Kosten der Eingliederungshilfen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu reduzieren?
3.3 Wie will die Stadt Hamburg die Zusage aus 2005, die HAG durch einen neuen Vertrag nicht schlechter zu stellen, einhalten?

4. Wurde oder wurden in der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz eine Arbeitsgruppe oder Arbeitsgruppen oder ein sonstiges Gremium eingesetzt, über die die Eingliederungshilfen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung neu strukturiert werden sollen?
4.1 Wenn ja,
4.1.1 wie lautet der genaue Arbeitsauftrag bzw. die Zielsetzung der Arbeitsgruppe/n?
4.1.2 mit welchen Themen hat oder haben sich die Arbeitsgruppe/n bereits befasst?
4.1.3 welche Arbeitsgruppe/n bzw. das sonstige Gremien wurden wann eingerichtet?
4.1.4 wie ist/sind sie personell besetzt?
4.1.5 wie oft haben sie bereits getagt?
4.1.6 zu wann sollen sie ihre Ergebnisse
a. behördenintern,
b. dem Senat,
c. der Bürgerschaft und
d. der Öffentlichkeit vorlegen?
4.1.7 in welchen Bereichen sollen Umsteuerungen erfolgen? Welche Leistungen sollen seltener, welche häufiger bewilligt und in Anspruch genommen werden?
4.1.8 liegen bereits Zwischenergebnisse vor? (Wenn ja, diese bitte darstellen.)
4.2 Werden ggf. geplante Veränderungen mit den Verbänden der Menschen mit Behinderung und den Wohlfahrtsverbänden rückgekoppelt? Wenn ja, wie und mit welchen Verbänden? Wenn nein, warum nicht?

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
14.12.2010
Drucksache: 19/8188

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch, Britta Ernst, Uwe Grund, Dirk Kienscherf, Arno Münster

Antwort des Senats



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