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TOLERANZ

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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Drohende Schließung des Altonaer Museums (2): Entscheidung ohne Hand und Fuß?

Am 3. 9. sowie am 23. 9. und 4. 10. 2010 befragte ich den Senat zur beabsichtigten Schließung des seit 1863 bestehenden Altonaer Museums (Drs. 19/7164, 7373 und 7476). Vor allem die Fragen zu den Stiftungskonstruktionen und deren möglichen Konsequenzen sind weiterhin ungeklärt.


Ich frage daher den Senat:

1. Im Hamburgischen Museumsstiftungsgesetz HmbMuStG vom 22. Dezember 1998 heißt es, die neue Stiftung Historische Museen Hamburg bestehe "aus dem Museum für Hamburgische Geschichte, dem Altonaer Museum in Hamburg - Norddeutsches Landesmuseum, dem Helms-Museum - Hamburger Museum für Archäologie und Geschichte Harburgs und dem Museum der Arbeit". Ist eine Schließung eines der aufgelisteten Museen ohne Gesetzesänderung möglich?
a) Wenn ja, was ist mit dem Gesetz festgelegt?
b) Wenn nein, kann der Senat dann überhaupt eine Schließung des Museums beschließen?
2. Im Hamburgischen Museumsstiftungsgesetz heißt es auch: "Die Stiftungen haben die Aufgabe, die Sammlungen zu bewahren und zu erweitern, sie durch Forschung, Dokumentation und Publikation zu erschließen und sie durch Ausstellungen und andere Veranstaltungen der Allgemeinheit zugänglich zu machen." Wie ist die Aussage des Kultursenators Stuth, "…Die besten Ausstellungsstücke würden künftig an den anderen Standorten gezeigt" mit diesem Gesetzestext vor allem in Hinblick auf Erweiterungen, Publikation und Zugänglichkeit in Einklang zu bringen?
3. Bieten die Hamburger Museumsstiftungen Sicherheiten für Spenderinnen und Spender, Stifterinnen und Stifter?
a) Wenn ja, welche?
b) Können Spenderinnen und Spender, Stifterinnen und Stifter verhindern, dass ihre Sachspende/ihr Stiftungsgut zukünftig verkauft, verlagert oder in einem Depot versteckt wird?

4. Handelt es sich bei der Stiftung historische Museen um ein Museumsunternehmen mit eigener Budget- und Personalverantwortung?

5. Laut Antwort des Senats auf eine SKA vom 27.9., die ich zusammen mit dem Abgeordneten Arno Münster stellte, besteht der Mietvertrag vom 20. Dezember 2002 für das Gebäude des Altonaer Museums zwischen der IMPF und dem Altonaer Museum in Hamburg - Norddeutsches Landesmuseum - Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg und hat eine Vertragslaufzeit bis zum 30. Dezember 2022, er kann im gegenseitigen Einvernehmen nach entsprechenden Beschlussfassungen in den Aufsichtsgremien der Stiftung beendet werden.
a) Welche Aufsichtsgremien müssen in der Angelegenheit befasst werden?
b) Haben diese Aufsichtsgremien bereits getagt oder stehen entsprechende Termine bereits fest?
c) Wer lädt zu entsprechenden Aufsichtsgremien ein? Sind entsprechende Einladungen bereits auf den Weg gebracht worden?
d) Gibt es Fristen für die Einladungen zu diesen Aufsichtsgremien?

6. Bezweckte der Senat mit dem Zusammenschluss der vier historischen Museen zu einer juristischen Einheit Synergie- und Spareffekte? Wenn ja, welche? Wenn nein, welcher Zweck wurde dann verfolgt?
7. Nach den Plänen des Senats sollen zukünftig zusätzliche 2 Millionen Euro speziell für Ausstellungen zur Verfügung stehen, obwohl der Senat bisher immer auf der Auskömmlichkeit der Etats der Museen beharrt hatte. Wie hoch ist der Ausstellungsetat des Altonaer Museums und wie hat er sich in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
b) Welche Ausstellungen sind aus diesem Etat finanziert worden und wie war die Resonanz des Publikums gemessen an der Zuschauerzahlen?
c) Welche speziellen Angebote hält das Altonaer Museum für Kinder und Jugendliche bereit und wie hoch ist der Etat für diesen Bereich?

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
06.10.2010
Drucksache: 19/7503

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch

Antwort des Senats



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