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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Wie ernst ist es dem Senat mit der UN-Behindertenrechtskonvention - Überprüfung der HmbBITVO (Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) rechtzeitig erfolgt? (2)

In der Schriftlichen Kleinen Anfrage "Wie ernst ist es dem Senat mit der UN-Behindertenrechtskonvention - Überprüfung der HmbBITVO (Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) rechtzeitig erfolgt?" (Drs. 19/4780), vom 11.12.2009 wurde der Senat gefragt, ob die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik für behinderte Menschen, seit ihrem Inkrafttreten am 14.11.2006 auf ihre Wirkung überprüft wurde und wenn ja, in welchem Ausmaß diese Überprüfung stattgefunden hat.
Eine solche Überprüfung hat laut Verordnung "spätestens nach Ablauf von 3 Jahren nach ihrem Inkrafttreten durch die für die Grundsatzangelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik zuständige Behörde" zu erfolgen.

In der Antwort des Senats hieß es, die Überprüfung werde von der Finanzbehörde durchgeführt und voraussichtlich im ersten Quartal 2010 abgeschlossen. Im Zuge der Überprüfung würden Erfahrungsberichte der Behörden angefordert. Parallel soll auch die Überprüfung von der Verordnung zur barrierefreien Zugänglichkeitsmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen in Verwaltungsverfahren vom 14.11. 2006 überprüft werden.

Wir fragen den Senat:

1. Ist die überfällige Überprüfung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik für behinderte Menschen mittlerweile abgeschlossen?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Wurden im Zuge der Überprüfung Erfahrungsberichte der Behörden angefordert?
a. Wenn ja, von welchen Behörden wurden Erfahrungsberichte angefordert?
b. Wenn nicht von allen, wonach wurden die Behörden, von denen Erfahrungsberichte angefordert wurden, ausgewählt?
3. Welche Behörden haben die angeforderten Berichte geliefert und was war jeweils das Ergebnis dieser Berichte?

4. Laut Senatsantwort zur Drs. 19/4780 wurden im Rahmen der Überprüfung Daten ausgewertet. Aus welchen Bereichen stammen die vorliegenden Daten?
a. Aus welchen Bereichen liegen keine Daten vor? Welche Daten wurden ausgewertet?
b. In welchem Umfang wurden Daten ausgewertet? Nach welchen Kriterien wurden Daten ausgewertet?
c. Wurden alle vorliegenden Daten ausgewertet?
5. Bestehen Möglichkeiten, negative Rückmeldungen zur Barrierefreiheit zu geben?
a. Wenn ja, welche und für welche Zielgruppe(n) und wurden sie mit ausgewertet?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Wurde bei der Auswertung der Daten auf eine bestimmte Software zurückgegriffen und falls ja, auf welche?
7. Wurden bei der Konzeption der Überprüfung und der Auswertung Interessensverbände mit einbezogen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
8. Wurden verwaltungsinterne Nutzerinnen und Nutzer in die Überprüfung mit einbezogen und falls nein, warum nicht?
9. Wurden verwaltungsexterne Nutzerinnen und Nutzer in die Überprüfung mit einbezogen und falls nein, warum nicht?
10. Wurden Menschen mit Behinderung in die Überprüfung mit einbezogen?
a. Wenn ja, in welcher Art und Weise?
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Ist die Überprüfung der Verordnung zur barrierefreien Zugänglichkeitsmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen in Verwaltungsverfahren erfolgt und abgeschlossen?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum nicht?
12. Wurde im Rahmen der Überprüfung beider oben genannter Verordnungen auch das behördeninterne Redaktionssystem für hamburg.de überprüft?
13. Wie viele Ausnahmefälle gemäß § 3 Absatz 2 wurden festgestellt? Wurde im Einzelfall überprüft, ob ein Berufen auf Ausnahmefälle gemäß § 3 Absatz 2 gerechtfertigt ist?
14. Wurde der Bericht zur Überprüfung veröffentlicht?
a. Wenn ja, wo und welcher Form?
b. Wenn nein, warum nicht?
15. Welche Schlussfolgerungen wurden aus der Überprüfung gezogen?
a. Ergibt sich Handlungsbedarf aus der Überprüfung?
b. Wenn ja, in welchen Bereichen?
c. Wenn nein, warum nicht?
16. Wann ist eine Fortschreibung der Richtlinien für barrierefreie IT basierend auf aktuellen technologischen Anforderungen und aktuellen Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer geplant?
17. Welche Beratungsangebote für barrierefreie IT für Dienststellen, Zuwendungsnehmerinnen und Zuwendungsnehmer, städtische Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung sowie private IT-Dienstleister, die im Auftrag von Behörden IT-Systeme entwerfen und implementieren, bestehen? Welche sind geplant?
18. Sind weitere Maßnahmen zur Überwachung des Durchsetzungsstands der gesetzlichen Rahmenbedingungen geplant? Wenn ja, in welcher Form und in welchem zeitlichen Abstand? Wenn nein, warum nicht?

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
16.09.2010
Drucksache: 19/7314

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch, Uwe Grund

Antwort des Senats



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