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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Schreiben von Senator Dietrich Wersich vom Juli 2010 zum Thema "Nachbarschaft verbindet!"

Unter dem Titel "Nachbarschaft verbindet" ruft die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz im Zeitraum zwischen dem 22. September und dem 3. Oktober zu Aktionen in den Hamburger Stadtteilen auf.
Kontakte zwischen Nachbarn sollen auf diese Weise geknüpft und damit mehr soziale Nähe erzeugt werden. Die Aktion gipfelt in einer großen Abschlussveranstaltung am 3.Oktober.
Zahlreiche Beamtinnen und Beamte haben im Juli 2010 per Behördenpost von Senator Wersich ein Schreiben erhalten, das sie aufruft, sich an den Aktionstagen "Nachbarschaft verbindet!" zu beteiligen.

Ich frage den Senat:

1. Warum haben einige Beamtinnen und Beamte diese Einladung zur Beteiligung an o. g. Aktion erhalten?
2. Warum haben auch Beamtinnen und Beamte, die nicht in Hamburg wohnen, dieses Schreiben erhalten?
3. Warum haben nicht alle Beamtinnen und Beamten dieses Schreiben erhalten?
4. Nach welchen Kriterien wurden die Empfängerinnen und Empfänger des Schreibens ausgewählt?
5. Haben auch Angestellte der Hamburger Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger außerhalb der Hamburger Verwaltung dieses Schreiben erhalten?
6. Warum wurde dieses Schreiben in Briefform zugestellt und nicht per E-Mail versandt?
7. Wie viele Beschäftigte der FHH haben das Schreiben des Senators per Briefpost an Ihre Privatadresse, wie viele per Behördenpost an ihren Arbeitsplatz und wie viele per E-Mail erhalten?
8. Welche Kosten sind durch das Papier, den Umschlag und die Arbeitsstunden zum Ausdrucken, Eintüten und Versenden der Briefe entstanden? Wie hoch wären im Vergleich dazu die Kosten für den Versand per E-Mail?
9. Aus welchen Haushaltstiteln wurden die Briefe, das bearbeitende Personal und der Versand bezahlt?
a. Was wird aus diesen Haushaltstiteln sonst noch bezahlt?
10. Warum hat man o. g. Einladung nicht an die Dienstanschriften, sondern an private Anschriften adressiert?
11. Wie hat die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz die privaten Adressdaten erhoben?
a. Waren andere Dienststellen beteiligt?
b. Wenn ja, welche?
12. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage darf der Senator die Privatadressdaten der Verwaltungskräfte erheben und für solche Aktionen verarbeiten?
13. Wurde der Datenschutzbeauftragte hinzugezogen bevor die Einladungen zu o. g. Aktion versendet wurden?
a. Wenn nein, warum nicht?

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
07.09.2010
Drucksache: 19/7199

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch

Antwort des Senats



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