+

KULTUR

Vielfalt und Lebendigkeit

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Zur Frauenquote im Trippelschritt? Reicht der schwarz-grüne Gleichstellungskonsens nur bis zur 20 Prozent-Marke?

Senator Steffen hat erklärt, dass Hamburg gemeinsam mit Bayern im Bundesrat eine Gesetzesinitiative für eine gesetzliche Regelung zur Einführung einer Frauenquote in den Aufsichtsgremien großer Unternehmen starten will.
Hinsichtlich der Höhe der Quote äußerte er lediglich eine Bandbreite, die bei 20% beginnen und eventuell bei 40 % enden könne. Hinsichtlich der tatsächlichen Höhe einer angemessenen Geschlechterquote blieb er jedoch vage.

Ich frage den Senat:

1. Hat sich der Senat bereits mit der Bundesratsinitiative befasst?
a. Falls ja, auf welcher Grundlage?
b. Falls nein, für wann ist dies geplant?
2. Wann soll die geplante Bundesratsinitiative eingebracht werden?
3. Wie hoch soll die gesetzlich geregelte Geschlechterquote aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde am Ende sein und wann soll sie erreicht werden?
a. Ab wann soll die Geschlechterquote von 20 Prozent für die Unternehmen verbindlich sein?
b. Welche Sanktionen sollen Unternehmen treffen, die die Quote nicht erfüllen?
c. In welchen Schritten soll die Quote von 20 Prozent an gesteigert werden?
d. Wann sollen die jeweiligen Schritte jeweils verbindlich sein?
4. Hält der Senat bzw. die zuständige Behörde eine Geschlechterquote von 20% für ausreichend?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Sprechen aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde rechtliche Gründe gegen die Normierung einer Quote von mindestens 40% für jedes Geschlecht?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht
6. Sind Sanktionsmöglichkeiten bei Nicht-Erreichen der 20%-Quote und für den weiteren Prozess vorgesehen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Ist die Einrichtung einer zentralen Datenbank vorgesehen, in die sich Bewerberinnen für Mandate in öffentlich-rechtlichen Gremien und für die Aufsichts- und Leitungsgremien bzw. Beiräte städteeigener oder anteilig im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg befindlichen Unternehmen eintragen können.
a. Wenn ja, bis wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
8. Sind Maßnahmen zur Verbesserung der Weiterbildungsmöglichkeiten für interessierte Bewerberinnen vorgesehen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Ist ein Berichtswesen vorgesehen, das die Öffentlichkeit über den Stand des Umsetzungsprozesses informiert?
a. Wenn ja, wie soll es gestaltet sein?
b. Wenn nein, aus welchen Gründen ist es nicht vorgesehen?
10. Soll die Hamburgische Bürgerschaft darüber informiert werden, wie sich der Umsetzungsprozess gestaltet?
a. Wenn ja, wie und zu wann soll die Hamburgische Bürgerschaft befasst werden?
b. Wenn nein, warum nicht?

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
21.06.2010
Drucksache: 19/6540

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch

Antwort des Senats



DATENSCHUTZ