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Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Arbeitsstelle Vielfalt - ein Projekt auf Abruf?

Die den Senat tragenden Mehrheitsfraktionen von CDU und GAL haben es mit Hinweis auf die bis Ende 2010 befristete Einrichtung einer Arbeitsstelle Vielfalt bei der Justizbehörde abgelehnt die Justizbehörde in Behörde für Justiz und Gleichstellung umzubenennen.
Demgegenüber wurde der zuständige Fachausschuss der Bürgerschaft bereits in "Rechts- und Gleichstellungsausschuss" umbenannt.

In den Beratungen des Rechts- und Gleichstellungsausschusses zum Antrag aus Drs. 19/4382 haben die Fraktionen von GAL und CDU erklärt, dass die Einrichtung der Arbeitsstelle Vielfalt zunächst bis Ende 2010 befristet sei und dann evaluiert werden solle.
Am 10. Februar 2010 hat die Bürgerschaft mit Drs. 19/5011 den Senat ersucht, im Rahmen der Evaluierung der Arbeitsstelle Vielfalt zu prüfen, ob eine Umbenennung der Justizbehörde in Justiz- und Gleichstellungsbehörde im Falle einer Verstetigung der Arbeitsstelle Vielfalt sinnvoll ist.

Ich frage den Senat:

1. Sind die Arbeitsverträge in der Arbeitsstelle Vielfalt befristet?
a. Wenn ja, welche und bis wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Ist die Übertragung von Planstellen anderer Behörden auf die Justizbehörde zur Einrichtung der Arbeitsstelle Vielfalt befristet? Und falls ja, bis wann?
3. Wann soll die Evaluation der Arbeitsstelle Vielfalt beginnen?
4. Wann soll die Evaluation der Arbeitsstelle Vielfalt beendet sein?
5. Wird der Senat der Bürgerschaft die Evaluation zur Kenntnis geben?
6. Durch wen soll die Evaluation erfolgen und wird bzw. wurde der entsprechende Auftrag ausgeschrieben?
7. Eine Entscheidung soll im Rahmen der Haushaltsberatungen fallen. Diese werden im Dezember 2010 abgeschlossen werden. Soll bis dahin die Evaluation der Arbeit der Arbeitsstelle vorliegen?
8. Auf welcher Grundlage soll die Bürgerschaft im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011/2012 eine Entscheidung über die Arbeitsstelle fällen.

Kleine Anfrage

Hamburgische Bürgerschaft
09.04.2010
Drucksache: 19/5884

Von den Abgeordneten:
Gabi Dobusch

Antwort des Senats



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