Die Bürgerschaft möge beschließen:
Achtzehntes Gesetz
zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Vom …
Einziger Paragraph
§ 26 Absatz 1 Erster Halbsatz Hamburgisches Abgeordnetengesetz vom 21. Juni 1996 (HmbGVBl. S.141), zuletzt geändert am 31. Januar 2012 (HmbGVBl. S.38), erhält folgende Fassung:
"Die Mitglieder haben zur Veröffentlichung anzugeben …"
Begründung:
Die Angaben nach § 26 Absatz 1 Hamburgisches Abgeordnetengesetz wurden bislang in Papierform im Handbuch der Bürgerschaft veröffentlicht. Die Bürgerschaft hat davon Abstand genommen und veröffentlicht die Angaben nunmehr auf ihrer Webseite. Die - redaktionelle Änderung ist notwendig für die Richtigstellun
Hamburgische Bürgerschaft
13.06.2012
Von den Abgeordneten:
Ksenija Bekeris, Gabi Dobusch, Andreas Dressel, Barbara Duden, Dirk Kienscherf, Martin Schäfer