+

KITAPLÄTZE

Gebührenfreie Betreuung

Die ganze Stadt im Blick
Altona weiter vorn

Gabi Dobusch

Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

§218 StGB abschaffen

Aktualisiert: 20.11.2017

Pressemeldung 28. November 2024

„Mit CDU-Männern wie Merz droht ein Rückfall in das letzte Jahrhundert“

strafgesetzbuch

Im Rahmen der Aktuellen Stunde debattiert die Hamburgische Bürgerschaft heute auf Anmeldung der SPD-Fraktion Hamburg das Thema „Legale Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen und §218 StGB abschaffen. Das ist überfällig und nicht ‚skandalös‘, Herr Merz!“.



Dazu Gabi Dobusch, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung – an die 80 Prozent – ist der Meinung, dass selbstbestimmte Familienplanung beinhaltet, sich bis zur 12. Woche für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden zu können. Über 80 Prozent halten es für die persönliche Entscheidung der Schwangeren, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen will oder nicht – ‚my body, my choice‘. Die Fachwelt liegt auf der gleichen Linie. Die Neuregelung für Schwangerschaftsabbrüche ist deshalb absolut notwendig, damit für ungewollt Schwangere endlich sowohl eine medizinische Versorgung als auch der Zugang zu verlässlichen Informationen sichergestellt werden kann. Das ist auch nach dem Aufheben des § 219a StGB noch nicht verlässlich der Fall. Die Strafandrohung hat weder in der Vergangenheit noch aktuell ungeborenes Leben geschützt. Ich gehöre noch einer Generation an, bei der Adressen in den Niederlanden unter der Hand kursierten. Ich erinnere konkrete Fälle, in denen Mädchen wegen Schwangerschaft der Schule verwiesen wurden – die dazugehörigen Väter aber nicht! Wem der Schutz des ungeborenen Lebens ein Anliegen ist, sollte sich zusammen mit uns für kostenlose Verhütung, gute Kinderbetreuung und eine Verminderung des Armutsrisikos Alleinerziehender engagieren. Wir müssen das Gender-Pay-Gap, das Gender-Care-Gap und die Lücken bei Vermögen und Rente zwischen den Geschlechtern schließen. Mit rückwärtsgewandten CDU-Männern wie Friedrich Merz droht ein Rückfall in das letzte Jahrhundert. All diese lang überfälligen Vorhaben stünden auf der Kippe.“



Hintergrund

In §218 StGB heißt es: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Ein Antrag von SPD-, Grünen- und Linken-Abgeordneten zielt im Bundestag auf die Abschaffung des §218 StGB. Der Gruppenantrag sieht vor, den Abbruch einer Schwangerschaft innerhalb der ersten zwölf Wochen, nach einer Vergewaltigung innerhalb der ersten 15 Wochen zu legalisieren. Bei medizinischer Indikation sind wie bislang auch spätere Abbrüche denkbar. Auch die Pflicht zu einer Beratung wollen die Abgeordneten beibehalten.

  Pressemeldungen



DATENSCHUTZ